Ortsvorsteherin Eveline Klein sagte, dass sich durch den Eigentümerwechsel nun auch andere Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der künftigen Bebauung ergeben würden. Dies betreffe vor allem eine noch zu bauende Erschließungsstraße, die fortan in Nord-Süd-Richtung verlaufen wird, anstatt wie bisher geplant in Ost-West-Richtung. Hier entstehen nun großflächigere Baufenster und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Stellung von Gebäuden.
Den Minselner Ortschaftsräten war indes wichtig, dass durch die Änderung des Bebauungsplans keine Möglichkeiten einer Blockbebauung mit Mehrfamilienhäusern eröffnet werden. Tobias Reichenbach vom städtischen Bauamt verwies jedoch darauf, dass nur 40 Prozent der Baufenster überhaupt bebaut werden dürfen und auch nur zweigeschossige Gebäude mit einer maximalen Höhe von 8,50 Meter nach den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich sind.