Rheinfelden Rheinfelden steht im „Schwarzbuch“

Ulf Körbs
Weil im Rathaus Anfragen des Steuerzahlerbunds verspätet beantwortet wurden, muss die Rheinfelder Stadtverwaltung jetzt die Kosten für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Höhe von 146 Euro bezahlen. Foto: Archivfoto: Ulf Körbs

Steuerzahlerbund: Stadt beantwortet Anfragen erst nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Rheinfelden - Eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 143 Euro hat die Rheinfelder Stadtverwaltung auszugleichen. Sie geht auf eine Anfrage des Bunds der Steuerzahler (BdSt) zurück.

Zu Beginn dieses Jahres wollte der BdSt Baden-Württemberg laut einer Pressemitteilung in seiner Mitgliederzeitschrift darüber berichten, in welcher Höhe die Kommunen im Land Verwahrentgelte – im Volksmund – Strafzinsen – für Guthaben bei Banken abführen müssen. Angeschrieben wurden die 56 größten Kommunen im Land, darunter Rheinfelden. Die Fragen waren einfach: In welcher Höhe wurden 2018 Verwahrentgelte gezahlt, ob für 2019 mit Zahlungen gerechnet wird und welche Überlegungen es gibt, um Strafzinsen zu vermeiden? Diese Fragen listet die Mitteilung auf.

Alle angeschriebenen Kommunen haben geantwortet – außer Rheinfelden. Daraufhin hat der BdSt Baden-Württemberg mehrfach schriftlich bei der Stadt nachgehakt, es wurde mit der Pressestelle telefoniert, es wurden E-Mails verschickt. Dennoch blieben die Fragen unbeantwortet, heißt es im „Steuer-Schwarzbuch“. Daraufhin reichte der BdSt Baden-Württemberg eine Auskunftsklage gegen die Stadt ein. Erst dann beantwortete Rheinfelden die Fragen.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Verfahrenskosten in Höhe von 146 Euro von Rheinfelden übernommen werden müssen. Das Geld hätte man sich bei einer zeitigen Beantwortung der Fragen leicht sparen können, urteilt der Verfasser der Eike Möller in der Mitteilung. Allerdings erwähnt er nicht, wie die Rheinfelder Antwort lautete.

Verwahrentgelte

In einzelnen Fällen müssen Kommunen, die größere Rücklagen bei Banken „gebunkert“ haben solche „Verwahrentgelte“ oder auch „Verwahrgelder“ zahlen, anstatt Zinsen, die es früher gab, zu bekommen. Was der private Bürger zum Teil auch kennt. Seit Jahresbeginn 2017 haben unter anderem Sparkassen und einige Genossenschaftsbanken diese Praxis eingeführt. Laut der Heinrich-Böll-Stiftung (HBS), die den Bündnis-Grünen nahe steht, liegt ein Grund dafür, dass insbesondere die Sparkassen bei ihren seit rund dreieinhalb Jahren bei ihren Dachinstituten, den Landesbanken, nicht mehr Geld zinsfrei anlegen können. Was eine Folge der Politik der Europäischen Zentralbank ist. Meist werden die Einlagen mit einem Verwahrentgelt in Höhe von 0,4 Prozent belastet.

Beispiele

Die HBS listet in ihrer Darstellung auch Beispiele aus Baden-Württemberg auf, wobei sich die Listen auf eine Erhebung des Bunds der Steuerzahler im Jahre 2017 stützt. Demnach zahlte Tübingen fast 140 000 Euro an „Strafzinsen“. Auch Karlsruhe hat es getroffen: 113 000 Euro waren hier fällig. In Freiburg schlug die Praxis damal mit 70 000 Euro zu Buche, und Baden-Baden hatte gut 63 000 Euro zu berappen.

Mehr als eine Million

Laut der Grünen-Stiftung geht aus einer erneuten Umfrage des Bunds der Steuerzahler unter den oben genannten 56 größten baden-württembergischen Gemeinden hervor, dass diese im vergangenen Jahr mehr als eine Million Euro zahlen mussten. Nach dieser Mitteilung aber gehört Rheinfelden nicht zu den sechs Spitzenzahlern. Sondern das waren demnach Offenburg (144 000 Euro), Baden-Baden (rund 121 000 Euro), Tübingen (knapp 114 000 Euro), Karlsruhe (62 000 Euro), Villingen-Schwenningen (54 000 Euro) und Rastatt (10 000 Euro).

Es ist nicht unbedingt anzunehmen, dass Rheinfelden sich nachträglich in diese „Bestenliste“ einreihen müsste. Zwar hat die Löwenstadt nicht unbeträchtlich „liquide Mittel“, die sie irgendwo „parken“ muss. Aber die hiesige Sparkasse Lörrach-Rheinfelden hat zumindest bei Privatanlegern noch keine Strafzinsen erhoben, wie es Anfang dieses Jahres bei der Bilanzpressekonferenz hieß.

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