Rheinfelden Richter fällt salomonisches Urteil

(dr)
Im Amtsgericht Lörrach wurde gegen eine Rheinfelderin verhandelt. (Archivfoto) Foto: Ulf Körbs

Prozess: Rheinfelderin steht wegen Urkundenfälschung vor dem Kadi. Geldauflage von 10 000 Euro.

Rheinfelden - Wegen Urkundenfälschung stand eine 58 Jahre alte Frau aus Rheinfelden vor dem Amtsrichter. Um für die Frau keine beruflichen Nachteile heraufzubeschwören, wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 10 000 Euro in Raten eingestellt.

Die Beschuldigte arbeitet in der Schweiz im internationalen Vertriebsmanagement. In den Jahren 2011 bis 2014 hatte sie bei der deutschen Einkommensteuererklärung gefälschte Schweizer Lohnausweise als Fotokopien eingereicht. Darin waren ihre Einkünfte großzügig nach unten korrigiert worden. Das Finanzamt Lörrach hatte diese zunächst anerkannt und danach die Steuerbescheide erlassen.

Selbstanzeige

Im Sommer 2017 hatte die Angeklagte eine Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Steuerhinterziehung selbst bei einer Selbstanzeige straffrei. Nicht jedoch darüber hinausführende Straftaten wie eben hier die Urkundenfälschung.

Nach der Selbstanzeige hatte das Finanzamt die Steuerbescheide der zurückliegenden zehn Jahre aufgehoben und neu berechnet. Da die hinterzogenen Steuern zwischen 30 000 und 40 000 Euro pro Jahr betrugen, kam einschließlich Zinsen und Säumniszuschlägen ein mittlerer sechsstelliger Betrag heraus. Die Angeklagte hat mit Hilfe eines Bankdarlehens alle Steuerschulden getilgt. „Ich muss noch lange über das Rentenalter hinaus die Schulden abstottern“, sagte die Beschuldigte in der Verhandlung.

Einige Länder verweigern ein Visum, wenn der Antragsteller vorbestraft ist. Da die Angeklagte international arbeitet bat sie um eine Lösung, die nicht einem Berufsverbot gleichkäme.

Richter hat Einsehen

Amtsrichter Dietrich Bezzel hatte ein Einsehen. Er schlug vor, gegen eine höhere Geldauflage von der Strafverfolgung abzusehen und das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt signalisierte Zustimmung, wenn die Geldauflage mindestens 10 000 Euro betragen würde. Die Angeklagte nahm erleichtert das Angebot an, bat um Ratenzahlung und gilt nicht als vorbestraft.

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