Rheinfelden Sorge um die „Steffen-Häuser“ bleibt

Ulf Körbs
Weil er nach Wegen sucht, den künftigen Erhalt der „Steffen-Häuser“ am Oberrheinplatz sicherstellen zu können, hat der Gemeinderat Rheinfelden am Donnerstag die Bebauungsplanänderung vertagt. Foto: Ulf Körbs

Gemeinderat: Gremium vertagt Beschluss über Bebauungsplanänderung  / Auf der Suche nach Lösungen

Rheinfelden - Es bleibt dabei: Der Rheinfelder Gemeinderat sorgt sich um den künftigen Erhalt der sogenannten „Steffen-Häuser“ zwischen dem „Griechen“ und Eisdiele am Oberrhein. Er hat daher am Donnerstag die geplante vierte Änderung des Bebauungsplans „Stadtgebiet Teilbereich IV“ vertagt.

Bekanntlich wäre diese Änderung, die künftig auch den Oberrheinplatz umfassen würde, notwendig, damit ein Privatinvestor seine Pläne verwirklichen kann. Er beabsichtigt, die Gebäude – „Teelädele“ und die Modeboutique „Look“ – auf den Grundstücken Karl-Fürstenberg-Straße 3 und 5 abzureißen und das Areal mit einem Wohn- und Geschäftshaus zu bebauen (wir berichteten).

Und genau diese Verknüpfung – Planänderung mit Gebietserweiterung und der Abbruch der beiden Häuser aus Rheinfeldens Gründerzeit – scheint den Kommunalpolitikern die Sorgenfalten auf die Stirn zu treiben. Allzumal Anfang Juni bekannt wurde, dass auch das ehemalige „Otto-Haus“ oder „Hanstein-Haus“ an der Friedrichstraße einem modernen Bau weichen soll.

Argumente der Räte

Karin Paulsen-Zenke (SPD) argumentierte denn auch, dass ursprünglich nur vom Abriss des Teelädeles und der Boutique die Sprache war, jetzt aber der gesamte Oberrheinplatz erfasst würde. Man müsse sich fragen, warum mache man das. Und käme zur Befürchtung dass dort auch Veränderungen geplant sein könnten. Wovon die derzeitigen Bewohner aber nichts wissen, wie unsere Zeitung von einer Anwohnerin erfuhr.

Ähnlich sah das auch Paul Renz (CDU). Er hatte aber eher das Areal am Schäferweg im Blick. Seine Fraktion könne zwar grundsätzlich der Planänderung zustimmen, aber die „Steffen-Zeile“ müsse erhalten bleiben. Daher sah der Christdemokrat auch einen gangbaren Weg in der „städtebaulichen Erhaltungssatzung“, die Heiner Lohmann als Sachantrag der Grünen ins Spiel brachte. In ihr könnten bauliche Veränderungen oder gar Abrisse unter „einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt“ gestellt werden.

Sicht der Verwaltung

Dem wollte die Verwaltung nicht recht folgen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt verwies auf das Verfahren. Es gehe jetzt nur um den Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern. Danach müsste die „frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ durchgeführt werden, in der auch die Anwohnerschaft Argumente, Befürchtungen und Wünsche äußern können. Diese würden dann, so sie denn begründete Ansprüche darstellen, in die Auflagen eines künftigen Bebauungsplans eingearbeitet werden. Dabei können solche Vorschriften auch den Erhalt von Gebäuden umfassen.

Ensembleschutz

Während der Vorberatung dieses Tagesordnungspunkts im Bau- und Umweltausschuss war auch vorgeschlagen worden, die „Steffen-Häuser“ unter einen „Ensembleschutz“ zu stellen. Doch das hätte schwerwiegende juristische Folgen, worauf CDU-Stadtrat Dieter Meier während der Gemeinderatssitzung verwies, weil es einen Eingriff in Privateigentum darstellen könnte.

Vertagungsantrag

Um eine gesicherte Beratungsgrundlage bekommen zu können, beantragte Paulsen-Zenke die Vertagung, der die Mehrheit zustimmte.

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