Ähnlich sah das auch Paul Renz (CDU). Er hatte aber eher das Areal am Schäferweg im Blick. Seine Fraktion könne zwar grundsätzlich der Planänderung zustimmen, aber die „Steffen-Zeile“ müsse erhalten bleiben. Daher sah der Christdemokrat auch einen gangbaren Weg in der „städtebaulichen Erhaltungssatzung“, die Heiner Lohmann als Sachantrag der Grünen ins Spiel brachte. In ihr könnten bauliche Veränderungen oder gar Abrisse unter „einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt“ gestellt werden.
Sicht der Verwaltung
Dem wollte die Verwaltung nicht recht folgen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt verwies auf das Verfahren. Es gehe jetzt nur um den Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern. Danach müsste die „frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ durchgeführt werden, in der auch die Anwohnerschaft Argumente, Befürchtungen und Wünsche äußern können. Diese würden dann, so sie denn begründete Ansprüche darstellen, in die Auflagen eines künftigen Bebauungsplans eingearbeitet werden. Dabei können solche Vorschriften auch den Erhalt von Gebäuden umfassen.