Rheinfelden Stadt prüft Schadensersatz-Anspruch

Ulf Körbs
Wie geht es weiter mit dem neuen Rheinsteg? Der badische Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Ausschreibung wegen der Kostenüberschreitung zurückgezogen. Foto: zVg/Rendermanufaktur

Rheinsteg: Badischer Gemeinderat hebt Ausschreibung erwartungsgemäß auf. Wie geht es weiter?

Rheinfelden - Es ist ein filigraner, luftiger Entwurf, mit dem Frank Miebach und seine Kollegen den Wettbewerb gewannen. Jetzt hängt er in der Luft. Der Gemeinderat hat am Donnerstag die Ausschreibung für den neuen Rheinsteg erwartungsgemäß aufgehoben.

Die beiden Angebote seien unannehmbar, herrschte bei allen Stadträten und der Verwaltung absolute Einigkeit, wie auch schon im Bau- und Umweltausschuss (BUA), dem das Dilemma eine Woche zuvor in nicht- und öffentlicher Sitzung bekannt gegeben worden war.

Ratsmitglieder und Verwaltung sind sauer

Wie wir berichten, hatte das Vergabeverfahren Baukosten von mindestens 10,5 Millionen Euro ergeben. Ursprünglich waren sechs Millionen Euro als Kalkulationsgrenze festgesetzt worden. Zu der nahezu Verdoppelung hatten Windkanalversuche geführt, die wegen der Steifigkeit der Konstruktion wegen der notwendigen Verlängerung des Bauwerks durch die Standortverlagerung notwendig waren. So wurde es jedenfalls in der öffentlichen BUA-Sitzung ausgeführt.

Der Gemeinderat und die Verwaltung zeigten sich am vergangenen Donnerstag einigermaßen ratlos und teilweise immer noch stark erbost. So machte Karin Reichert-Moser keinen Hehl aus ihrer Frustration und traf damit durchaus die Stimmung in den anderen Fraktionen: „Es ist ein unverständliches Ergebnis. Es war ein Acht-Millionen-Rahmen vorgegeben worden, und die Bedingungen waren klar.“ Sie fragte zudem, ob Miebach und Kollegen gar nur als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgehen wollten, sowie nach der Verantwortung und einer eventuellen Haftung. Danach, insbesondere nach möglichen Regressansprüchen der Stadt gegenüber den Planern, fragten auch andere Sprecher, wobei sich alle einig waren, die Ausschreibung aufzuheben.

Diese Schadensersatzfrage – seitens der Stadt wurden bereits 750 000 Euro für die Planung ausgegeben – wird laut Oberbürgermeister Klaus Eberhardt durch einen Rechtsanwalt der Stadt geprüft. Verhandelt werde auch über eine „Anpassung der Förderung“. Da gibt es aber eine Einschränkung: Nur allenfalls über die Zuschüsse aus dem Programm „Gemeindeverkehrsförderung“ (GVFG) scheinen Gespräche geführt werden zu können. Die Mittel aus dem Interreg-Programm sind nach Aussage des Verwaltungschefs eher nicht mehr zu erwarten. Allerdings hofft er, dass Gelder aus dem schweizerischen Agglomerationsprogramm weiterhin finanzielle Hilfestellung leisten werden.

Kommt eine neue, abgespeckte Planung?

Eberhardt skizzierte auch das weitere Vorgehen der Stadt in der Angelegenheit: Nach der Aufhebung soll es eine neue Ausschreibung geben, aber durch die beiden Städte. Diese könnte vielleicht andere Preise ergeben. Vorstellbar sind für den Oberbürgermeister ebenso das „Abspecken“ der Baumaßnahme oder auch eine „andere Planung“. Grundsätzlich gelte es aber, alles zu vermeiden, was noch mehr Kosten erzeugt, sagte der Oberbürgermeister.

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