Stadtkämmerer Philipp Reiher informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung vom 27. September über den Inhalt der Reform sowie den aktuellen Stand von deren Umsetzung in Rheinfelden.
Die Grundsteuerreform ist seit geraumer Zeit in aller Munde und sorgt für Unsicherheit in Teilen der Bevölkerung. Bei der Stadtverwaltung von Rheinfelden sind hierzu Anfragen aus den Fraktionen von CDU und AfD eingegangen.
Stadtkämmerer Philipp Reiher informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung vom 27. September über den Inhalt der Reform sowie den aktuellen Stand von deren Umsetzung in Rheinfelden.
Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuererhebung aufgrund der bisherigen „Einheitsbewertung“ für verfassungswidrig erklärt, was dazu führte, dass der Landtag im Jahr 2020 aufgrund des im Jahr zuvor beschlossenen Bundesgesetzes das neue Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen hat, dessen Umsetzung nun auf kommunaler Ebene erfolgt.
Ab 2025 greift die Grundsteuerreform, welche auf Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer abzielt, was wiederum bedeutet, dass die künftig zu vereinnahmenden Grundsteuererträge in der Summe zu keinem Mehrertrag führen sollen. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer dann nur noch auf Grundlage von Grundstücksgröße und Bodenrichtwert berechnet.
Während des Zeitraums von 2000 bis 2024 hat sich der durchschnittliche Bodenrichtwert in Rheinfelden von 87 Euro pro Quadratmeter auf 200 Euro im Jahr 2024 erhöht. Dies entspricht einer Gesamtsteigerung von circa 128 Prozent. Im November muss der Oberfinanzdirektion der Beschluss der Gemeinden für die ab 2025 geltenden neuen Hebesätze vorliegen, weshalb die Rheinfelder Stadtverwaltung einen solchen Beschluss für die nächste oder übernächste Gemeinderatssitzung vorsieht.
Wie bisher errechnet das Finanzamt den Messbetrag aufgrund des Grundsteuermessbescheids und die Gemeinde multipliziert diesen mit dem Hebesatz. Der würde in Rheinfelden bei der für die meisten Einwohner zur Anwendung kommenden Grundsteuer B nach aktuellem Stand von bisher 420 Prozent auf derzeit 308 Prozent angepasst werden – Änderung bis November vorbehalten. „Die Steuerlast wird innerhalb der städtischen Bevölkerung umverteilt, in der Summe – aktuell sechs Millionen Euro – jedoch nicht erhöht“, erklärte Reiher. Grundsteuer A kommt für die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zur Anwendung – ihre Berechnung ist noch in Bearbeitung. Im Jahr 2025 sollen die Hebesätze nochmals evaluiert werden und die Bodenrichtwerte durch einen Gutachterausschuss dann im Turnus von sieben Jahren neu ermittelt werden, nächstmals 2029.
Die Reaktionen der im Rheinfelder Gemeinderat vertretenen Fraktionen konnten unterschiedlicher nicht ausfallen. Während die AfD sich für eine Abschaffung der Grundsteuer einsetzen wolle, wie Michael Blos bekundete, sah Dietmar Häßler von den Freien Wählern angesichts der Haushaltslage eine Erhöhung als zielführender an. Jörg Moritz-Reinbach (Grüne) rief die Verwaltung dazu auf, die Darstellung der Stadtkämmerei der Bevölkerung transparent zu machen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sagte mit Blick zum AfD-Vorschlag: „Steuern senken bedeutet, Leistungen kürzen zu müssen in sozialen, kulturellen und anderen Bereichen. Erklären Sie das bitte mal Ihren Wählern.“