Zwei weitere Anklagepunkte bestanden gegen den Angeklagten. Er hatte im Oktober/November 2015 und im Januar 2016 Arbeitslosengeld 1 bezogen und gleichzeitig gearbeitet. Das ist als Betrug gegenüber der Arbeitsagentur strafbar. Die Agentur hatte in zwei Rückforderungsbescheiden zusammen 2384 Euro zurückgefordert. Der Angeklagte habe jetzt eine Ratenzahlung vereinbart.
Wegen Körperverletzung hat der Angeklagte zwei einschlägige Vorstrafen, die jedoch schon mehrere Jahre zurückliegen.
Richter Bezzel stellte fest, dass sich nach den Zeugenaussagen nicht feststellen ließe, wer die Schlägerei letztlich begonnen habe. Auch die beiden Betrugstaten würden durch die Rückzahlung relativiert. Mit dem Staatsanwalt einigte sich der Richter darauf, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1000 Euro zu Gunsten des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege eingestellt wird.