gesamte Hardtstraße
Herten: Hauptstraße auf dem gesamten innerörtlichen Bereich
Herten: Bahnhofstraße zwischen Hauptstraße im Norden und Bahnübergang im Süden
entlang des gesamten innerörtlichen Abschnitts in Obereichsel
entlang des gesamten innerörtlichen Bereichs der Wiesentalstraße in Minseln
entlang des gesamten innerörtlichen Bereichs der Schopfheimer Straße in Nordschwaben
entlang des gesamten innerörtlichen Abschnitts der Kreisstraße in Karsau
L 143 in Nollingen zwischen westlichem Ortsein-/ausgang und Beginn des Lärmschutzwalls
Mouscron-Allee zwischen B 34 und Bahnunterführung
Schildgasse zwischen der B 34 und dem Grendelmattweg
gesamte Müßmattstraße
entlang der gesamten innerörtlichen Abschnitte der Lörracher Straße in Degerfelden
entlang des gesamten innerörtlichen Abschnittes der Eichsler Straße in Degerfelden.
Die rechtlichen und verfahrenstechnischen Hintergründe für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie die Maßnahmen für Rheinfelden erläuterte im Anschluss an das Pressegespräch Attila Villanyi vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine & Jud aus Stuttgart. Ihm zufolge soll der entsprechende Beschluss im Gemeinderat am 21. Juli erfolgen.
Für die Stadt Rheinfelden bedeutet dies, dass bis im Sommer diesen Jahres jede Menge Tempo 30-Schilder bestellt werden müssen, die dann von den Technischen Diensten an den vorgesehenen Straßen aufgestellt werden müssen.
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt findet dieses Prozedere ziemlich umständlich. „Wäre der Bund bereit, die geltende Straßenverkehrsordnung zu ändern, könnte man sich das aufwendige, zeitraubende und auch teure Verfahren um den Lärmaktionsplan auch ersparen“, sagte er.
Die Mitglieder des Bau-und Umweltausschusses befürworteten am Donnerstagabend, dass es auch auf den Hauptdurchgangsstraßen in Rheinfelden und den Ortsteilen zu einer generellen Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung kommen wird.
Einige Ortschaften haben mit dem Lärmaktionsplan aber auch noch andere verkehrstechnische Maßnahmen verbunden. Der Oberbürgermeister wies jedoch darauf hin, dass man diese in anderen rechtlichen Kontexten prüfen müsse, weil es beim Lärmaktionsplan tatsächlich nur um Lärmimmissionen gehe.