Rheinfelden Viermal sonntags einkaufen

Ulf Körbs
Das „Cityfest“ in der Rheinfelder Innenstadt findet in diesem Jahr vom 11. bis 14. Juni statt (Archivfoto). Foto: Ulf Körbs

Hauptausschuss: Schildgassen-Konzepte überzeugen Grünen-Stadtrat nicht

Rheinfelden  - Der Hauptausschuss hat die verkaufsoffenen Sonntag in der Löwenstadt für dieses Jahr festgelegt. Die letzte Entscheidung fällt aber der Gemeinderat.

Der Tagesordnungspunkt wäre ohne große Diskussion abgehandelt worden, hätte nicht Grünen-Stadtrat Jörg Moritz-Reinbach sein Veto eingelegt: „Die Konzepte für die Schildgasse unterscheiden sich nahezu nicht und überzeugen mich nicht.“

Im Gegensatz zu den Darstellungen für das Cityfest vom 11 bis 14. Juni und die „Märkte“-Veranstaltung vom 11. bis 13. September hatte Holger Wick als Sprecher der IG Schildgasse nahezu gleichlautende Papiere eingereicht. Die beiden Leistungs- und Gewerbeschauen vom 27. bis 29. März und vom 25. bis 27. September firmieren sogar unter dem gleichen Titel „Wohnen, Einrichten und Freizeit“.

Ordnungsamtsleiter Dominic Rago konnte nur darauf verweisen, dass dies vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg genehmigt worden sei.

Allerdings räumte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt ein, dass das RP nur prüfe, ob gegen Vorschriften verstoßen wird.

Das "hohe Gut des Sonntagsschutzes"

Moritz-Reinbach hielt dagegen, dass es hier um das „hohe Gut des Sonntagsschutzes“ gehe und beantragte daher getrennte Abstimmungen zu den einzelnen Terminen. Im Falle der Schildgassen-Veranstaltungen votierte er jeweils mit „nein“.

Als es um das gesamte Veranstaltungspaket – also Innenstadt und Schildgasse – ging, gab es sogar zwei Gegenstimmen.

Die Gewerbeschauen an der Schildgasse hatten schon in der Vergangenheit immer wieder für Kritik in den Ratsgremien gesorgt (wir berichteten). Damals war stets der Sozialdemokrat Willi Hundorf einer der Wortführer gegen die beiden jährlichen Veranstaltungen gewesen. Sein Argument: Es gehe da nur um den Kommerz.

In früheren Jahren hatte auch immer wieder einmal Widerstand gegen die Sonntagsverkäufe aus kirchlichen Kreisen gerührt. Doch in der aktuellen Vorlage wird zwar darauf hingewiesen, die kirchlichen Stellen wären für eine Anhörung angeschrieben worden. Es erfolgten aber keine negativen Reaktionen.

Zugleich heißt es dazu: „Nach dem Ladenöffnungsgesetz sind die kirchlichen Stellen anzuhören. Ein Zustimmung zur Durchführung sieht das Gesetz nicht vor.“

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