Rheinfelden-Warmbach Die Zukunft des St. Gallus-Hauses ist weiterhin offen

Heinz Vollmar
Das St. Gallus-Haus in Warmbach könnte perspektivisch eventuell verkauft werden. Foto: Heinz Vollmar

Dem Erzbischöflichen Ordinariat liegen nach eigenen Angaben bisher noch keine Äußerungen zu einem etwaigen Verkauf des im Besitz der katholischen Kirchengemeinde Rheinfelden befindlichen Anwesens vor. Die Rheinfelder Stadtverwaltung hält sich diesbezüglich bedeckt.

Auf eine Nachfrage beim Erzbischöflichen Ordinariat zu einem etwaigen Verkauf des St. Gallus-Hauses an die Stadt Rheinfelden hat sich nun der Pressesprecher des Ordinariats, Marc Mudrac, schriftlich geäußert. Wie in den zurückliegenden Wochen zu erfahren war, soll im St. Gallus-Haus eventuell eine viergruppige Kindertagesstätte eingerichtet werden. Die Stadt Rheinfelden hält sich zu der Angelegenheit bisher allerdings bedeckt, so auch nach einer konkreten Anfrage in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses.

Der Pressesprecher schreibt nun auf Nachfrage, dass mehrere Akteure in der Angelegenheit involviert seien, sodass die Abstimmung ein wenig gedauert habe. Überdies schreibt Marc Mudrac, dass sich das Gemeindezentrum St. Gallus in Warmbach im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde Rheinfelden befinde. Da zugehörige Grundstück stehe hingegen im Eigentum der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg. Weiter ergänzt der Pressesprecher, dass bislang keine Anträge vorlägen, die auf eine Veräußerung der Immobilie abzielen. Eine solche müsse zunächst durch den Pfarrgemeinderat und den Stiftungsrat beschlossen werden. Zudem müsse das sogenannte VEG-Gremium, das im Rahmen des Vorfeldentscheidungsgesetzes (VEG) der Kirchenentwicklung 2030 unter anderem über Immobilienplanungen entscheidet, zustimmen. Weitere Angaben zum Stand der internen Erörterungen könne man als Erzdiözese Freiburg nicht machen, sagt Mudrac abschließend.

Nach diesen neuesten Informationen bleibt die Frage offen, ob der Pfarrgemeinderat und der Stiftungsrat bisher überhaupt umfänglich über eine Kaufabsicht der Stadt informiert worden sind, wenn das Erzbischöfliche Ordinariat schreibt, dass bislang keine entsprechenden Veräußerungsanträge vorlägen.

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