Rheinfelden Weil die Polizei nicht alles kann

Ulf Körbs
Die Landespolizei ist mit Aufgaben überschüttet. (Symbolbild) Foto: Archiv/zVg

Sicherheit: Kommunaler Ordnungsdienst.

Rheinfelden - Die Landespolizei ist mit Aufgaben überschüttet und muss sich auf Unfälle, Straftaten und Hilfeleistungen konzentrieren. Daher will die Sadt Rheinfelden einen „Kommunalen Ordnungsdienst“ (KOD) aufstellen. Befassen wird sich mit der Thematik auch der Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung.

Der KOD soll Aufgaben wie Kontrollen in der Fußgängerzone, Grünanlagen oder von Spielplätzen, aber auch die Gaststättenüberwachung – Stichwort: Sperrzeiten – übernehmen. Während der Vorberatung im Hauptausschuss hatte Revierleiter Siegfried Oßwald wissen lassen: „Die Polizei wird auch in Zukunft keine Kapazitäten haben, um sich um diese Aufgaben zu kümmern.“ Hier wäre in seinen Augen der KOD ein geeignetes Instrument.

Zwei Personalstellen

Geplant ist, für den Ordnungsdienst zwei Stellen zu schaffen. Diese sollen der Polizeiabteilung des Ordnungsamts zugeordnet werden. Die künftigen Mitarbeiter während eines viermonatigen Ausbildungslehrgang auf ihre Aufgaben vorbereitet. Als Einstellungsvoraussetzungen gelten eine abgeschlossene Berufsausbildung, hohe soziale Kompetenz und Selbstkontrolle sowie auch körperliche Fitness. Zum Außendienst sollen die Mitarbeiter grundsätzlich zu zweit ausrücken, vor allem weil sie in den Abendstunden und an Wochenenden zum Einsatz kommen.

Rechtliche Stellung

Im Dienst haben die KOD-ler eine ähnliche rechtliche Stellung wie Polizeibeamte. Sie dürfen also Verwarnungen oder Platzverweise aussprechen und auch Bußgeldverfahren einleiten. Sogar die Beschlagnahme von Gegenständen gehört zu ihrem Kompetenzbereich, aber auch das Feststellen der Personalien. In der Verwaltungsvorlage heißt es zudem: „Unmittelbarer Zwang darf ausgeübt werden, wenn es die Situation unbedingt erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann.“

Handlungsbedarf der Stadt

Grundsätzlich sieht die Stadt Handlungsbedarf, schon nach ihrer Polizeiverordnung. Eine endgültige Entscheidung soll im Zuge der Beratungen für den Haushalt 2020 fallen. Da wären dann auch die entsprechenden Personalkosten zu berücksichtigen. Zudem fallen jeweils 4000 Euro pro Teilnehmer für die Ausbildungslehrgänge an sowie für die Bereitstellung von Dienstkleidung, Ausrüstung und den Arbeitsplatz. Der Hauptausschuss befürwortete während der Vorberatung die Vorgehensweise mit einer Enthaltung.

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