Im Dienst haben die KOD-ler eine ähnliche rechtliche Stellung wie Polizeibeamte. Sie dürfen also Verwarnungen oder Platzverweise aussprechen und auch Bußgeldverfahren einleiten. Sogar die Beschlagnahme von Gegenständen gehört zu ihrem Kompetenzbereich, aber auch das Feststellen der Personalien. In der Verwaltungsvorlage heißt es zudem: „Unmittelbarer Zwang darf ausgeübt werden, wenn es die Situation unbedingt erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann.“
Handlungsbedarf der Stadt
Grundsätzlich sieht die Stadt Handlungsbedarf, schon nach ihrer Polizeiverordnung. Eine endgültige Entscheidung soll im Zuge der Beratungen für den Haushalt 2020 fallen. Da wären dann auch die entsprechenden Personalkosten zu berücksichtigen. Zudem fallen jeweils 4000 Euro pro Teilnehmer für die Ausbildungslehrgänge an sowie für die Bereitstellung von Dienstkleidung, Ausrüstung und den Arbeitsplatz. Der Hauptausschuss befürwortete während der Vorberatung die Vorgehensweise mit einer Enthaltung.