Auch wenn es zu keiner förmlichen Verständigung kam, wurde während des Verhandlungstages mehrfach auf dieses Rechtsgespräch Bezug genommen.
Die Beweisaufnahme gestaltete sich danach äußerst zäh. Die meisten Zeugen konnten (oder wollten) sich nach fast drei Jahren nicht mehr an Einzelheiten der damaligen Vorgänge erinnern. Zumal die meisten der Zeugen wie auch die Angeklagten unter erheblichem Alkoholeinfluss standen. Wie berichtet, hatte es in den frühen Morgenstunden des 26. Februar 2011 vor einer Gaststätte in Herten eine größere Schlägerei zwischen einer rechts und einer links orientierten Gruppierung gegeben. Glücklicherweise hatte es dabei trotz des Einsatzes von Baseballschlägern, Totschlägern und Schlagstöcken keine sehr schwer Verletzten gegeben. Am heftigsten verletzt wurde ein Mitglied der rechten Szene, dessen Kopfplatzwunden im Krankenhaus genäht werden mussten und der danach vier Wochen arbeitsunfähig gewesen sein soll.