Rümmingen Das Kosmetikstudio abgeschminkt

Adrian Steineck
Der Rümminger Gemeinderat sprach sich gegen ein Kosmetikstudio aus. Foto: sba

Gemeinderat: Planungsrechtliche Bedenken sprechen dagegen / Medizinische Einrichtung wäre zulässig

Rümmingen -  Ein Kosmetikstudio im Baugebiet „Alte Ziegelei“ wird es so schnell nicht geben. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung diesbezüglichen Plänen eine klare Absage erteilt. Die Einrichtung sei medizinisch nicht notwendig und daher in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig, hieß es.

Geplant war, im Untergeschoss eines Wohhauses einen Teil als Kosmetikstudio einzurichten und damit eine Nutzungsänderung beim Wohnraum herbeizuführen. Dem hat der Gemeinderat aber einen Riegel vorgeschoben. Mit einer Enthaltung sprach sich das Gremium gegen die Zustimmung zu dieser Nutzungsänderung aus.

„Erhebliche Bedenken“

Das betreffende Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tonwerke“. Der Bebauungsplan lässt Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zu. Daneben sind auch Räume für sogenannte freie Berufe zulässig. Bei einem Kosmetikstudio handelt es sich laut gängiger Rechtsprechung aber nicht um einen freien Beruf.

Dessen Merkmale sind, dass „die betreffende Person persönliche Dienstleistungen erbringt, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fähigkeiten beruhen und in der Regel in unabhängiger Stellung einem unbegrenzten Personenkreis angeboten werden“, schreibt die Stadtbau Lörrach in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben. Daher kommt sie zu dem Schluss, dass erhebliche planungsrechtliche Bedenken bestehen, und plädiert an den Gemeinderat, sein Einvernehmen zu verweigern.

Parkplätze sind ein Thema

Auch zum Thema Parkplätze meldete die Stadtbau Lörrach Bedenken an. So wird als gewerbliche Nutzung zwar ein Parkplatz auf dem Grundstück nachgewiesen, dieser liegt jedoch innerhalb einer als „private Verkehrsfläche“ festgesetzten Fläche. In diesem Bereich aber sind Parkplätze gar nicht zulässig.

Auch als gesundheitliche Einrichtung kann ein Kosmetikstudio nicht bewertet werden, da es nicht am Gemeinbedarf orientiert sei, schreibt die Stadtbau Lörrach.

Was die Räte sagen

Matthias Aenis ging darauf ein, dass eine medizinische Einrichtung wie etwa ein Massagestudio zulässig wäre. Für ihn aber würde ein Kosmetikstudio nahe an diesem Bereich liegen. „Ist es aussichtslos?“, fragte er Bürgermeisterin Daniela Meier. Diese sagte, da sich Gerichte bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt haben und zu den oben genannten Schlüssen gekommen sind, müsse sie die Aussichtslosigkeit bejahen.

Henriette Benner-Boll sagte in Bezug auf den Parkplatz, sie habe sich die betreffende Stelle angeschaut. Dort seien Trennpflanzen angebracht, um den Parkplatz abzugrenzen.

Der Gemeinderat sprach sich mit einer Enthaltung dafür aus, sein Einvernehmen nicht zu erteilen.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading