Rümmingen Den Rahmen für Gewerbegebiet neu festgelegt

Weiler Zeitung
Das Gewerbegebiet in Rümmingen war Thema im Gemeinderat. Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Neuer Entwurf zu Bebauungsplan „Neumatten / In der Au“ liegt noch fünf Wochen aus

Rümmingen (ag). Der Rümminger Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die zweite Änderung des Bebauungsplans „Neumatten / In der Au“ die formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Der Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplans liegt noch bis Freitag, 25. September, bei der Gemeinde, Lörracher Straße 9, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen im Rathaus mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder schriftlich abgegeben werden. Wegen der Sommerpause wurde die Offenlage, die vergangene Woche begann, auf sechs Wochen verlängert.

Zuzüglich zur Offenlage wird der Bebauungsplanentwurf auf der Homepage der Gemeinde in der Kategorie „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.

Wie in der Gemeinderatssitzung zu erfahren war, wird Wohnen in dem Gebiet nur ausnahmsweise zulässig sein. Erlaubt ist das so genannte Betriebsleiterwohnen, bei dem der Wohnanteil kleiner sein muss als die gewerbliche Nutzung.

Andernfalls werden Einschränkungen für die umliegenden Betriebe befürchtet, da das Gewerbegebiet dann in ein Mischgebiet kippen könnte. Es handelt sich jedoch um das einzige Gewerbegebiet in Rümmingen. „Wir haben wenig Gewerbe, aber gute bodenständige Betriebe, die wir erhalten wollen“, machte Bürgermeisterin Daniela Meier in der Gemeinderatssitzung deutlich.

Gerhard Wildschütz kritisierte die eingeschränkte Lagerfläche, die pro Gewerbebetrieb erlaubt sein soll. „Einige Betriebe brauchen schon mehr“, betonte er. Meier begründete diese Vorgabe damit, dass man keine reinen Lagerstätten im Gewerbegebiet haben wolle, wie es offenbar schon vorgekommen ist. Solche Lager würden der Gemeinde nichts bringen. Ausnahmen bei der Größe hielt sie für denkbar.

Keinen Widerspruch sah man beim Thema Dachbegrünung und Solaranlagen. Die Anlagen würden dann sogar noch ein bisschen mehr leisten, hieß es.

Fremdwerbeanlagen sollen im Hinblick auf die geplante Teilortsumfahrung ausgeschlossen werden. Die ansässigen Unternehmen hätten darunter womöglich zu leiden, so die Begründung in der Sitzungsvorlage. Ausgeschlossen werden zudem Vergnügungsstätten aller Art.

Die Anzahl der Vollgeschosse für das Gebiet wurde nach kurzer Beratung von zwei auf maximal drei erhöht.

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