Rümmingen Die Pläne liegen bald aus

SB-Import-Eidos
Das Planfeststellungsverfahren für die Teilortsumfahrung Rümmingen wurde eingeleitet. Bürger können nun Einsicht nehmen. Foto: zVg

Teilortsumfahrung: Einsichtnahme möglich / Frist für Einwände

Rümmingen/Binzen. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Ortsumfahrung von Rümmingen westlich der Gemeinde eingeleitet. Die Pläne liegen von Dienstag, 5. April bis einschließlich Dienstag, 10. Mai in Rümmingen und Binzen aus. Geplant und beantragt wurde der Neubau durch den Landkreis Lörrach, der hier Vorhabenträger ist.

Zum Bauvorhaben: Auf der geplanten Teilumfahrung kann der Verkehr, der von der A 98 in Richtung Schallbach und umgekehrt unterwegs ist, künftig im Westen an Rümmingen vorbeifahren. Die südlich von Rümmingen vom Anschluss Kandern der A 98 kommende K 6354 wird bis zur Einmündung der L 134 (Kandertalstraße) fortgesetzt. Von Norden kommend wird die K 6327 ebenfalls bis zur L 134 fortgesetzt.

Zum Anschluss der beiden Kreisstraßen an die Landstraße ist der Bau eines Kreisverkehrsplatzes vorgesehen. Ein weiterer Kreisverkehrsplatz soll an der Einmündung der Schallbacher Straße in die K 6327 entstehen.

Insgesamt umfasst der Straßenneubau eine Länge von rund 1100 Metern zuzüglich der Anpassungen zum Anschluss der L 134 auf einer Länge von 420 Metern.

Durch den Neubau der Umfahrung soll die Ortsdurchfahrt von Rümmingen vom Durchgangsverkehr entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht werden, heißt es aus dem RP.

Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht liegen ab Dienstag, 5. April im Bürgerbüro des Rathauses Rümmingen, Lörracher Straße 9, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 16 bis 18 Uhr.

Die ausgelegten Unterlagen können ab dem 5. April auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ beziehungsweise auf der Seite www.rp-freiburg.de/planfeststellungsverfahren unter der Rubrik „Straßen“ eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Auslegung bis zwei Wochen nach deren Ende, also bis einschließlich Dienstag, 24. Mai, Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies muss schriftlich oder zur Niederschrift an das Regierungspräsidium Freiburg oder das Bürgermeisteramt Rümmingen erfolgen.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading