Rümmingen Entlastung für Rümmingen

Weiler Zeitung
Eingereichte Planfeststellungsunterlagen zur Teilortsumfahrung RümmingenFoto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Teilortsumfahrung: Planfeststellungsverfahren ist beantragt

Rümmingen. Für den Bau der Teilortsumfahrung Rümmingen hat das Landratsamt Lörrach kürzlich beim Regierungspräsidium Freiburg die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt – „ein Meilenstein nach mehrjähriger Planung“, wie es in einer Pressemitteilung der Behörde heißt.

„Mit der Teilortsumfahrung werden die Kreisstraßen 6354 und 6327 vom Durchgangsverkehr erheblich entlastet“, so das Landratsamt. Dort hofft man nun, dass das Verfahren durch das Regierungspräsidium Freiburg zügig umgesetzt werden kann.

Insbesondere sind die Anwohner an der Lörracher Straße (Kreisstraße K 6354) seit Jahren einer hohen und weiter steigenden Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Ortsdurchfahrt sei geprägt durch fehlende Gehwege, zum Teil enge Kurven und eine in weiten Teilen dicht an der Straße befindliche Wohnbebauung. Durch Begleitmaßnahmen der Gemeinde Rümmingen ist sichergestellt, dass nach dem Bau der Teilortsumfahrung die Lörracher Straße umgestaltet und damit zur Aufwertung der anliegenden Wohnquartiere beigetragen wird, heißt es in der Mitteilung weiter.

„Entsprechend der Beauftragung durch den Kreistag wurden mit den Antragsunterlagen, die in den vergangenen Jahren in enger Abstimmung mit den Gemeinden Rümmingen und Binzen erarbeitet wurden, die Planungen fertiggestellt. Gemeinsam mit den weiteren Zukunftsplanungen für das Kandertal – unter anderem die vorgesehene Einordnung als Entwicklungsachse im Regionalplan des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, das interkommunale Raumkonzept Kandertal und die Untersuchungen zu einer möglichen Reaktivierung der Kandertalbahn – wird die Teilortsumfahrung insgesamt zu einer positiven Entwicklung der Raumschaft beitragen“, so das Landratsamt.

Zum Hintergrund: Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argumente statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst miteinander zu vereinbaren.

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