Ein Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk sagte noch aus, dass er an dem Dach keine undichte Stelle entdeckt habe. Vermutlich sei auch das Wasser gezielt ausgeschüttet worden. Einlaufbleche seien von dem Angeklagten nicht montiert worden. Und die Versiegelung von Betondachsteinen sei eher kontraproduktiv.
Auch wenn der Angeklagte zwei Wochen nach den Taten sein 21. Lebensjahr vollendete, entschied sich der Staatsanwalt, nur eine Jugendstrafe zu fordern.
„Das war eine Riesensauerei“, sagte Richter Martin Graf in der Urteilsbegründung. Das Urteil fiel mit neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung milde aus. Aber auf Grund der hohen kriminellen Energie muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen. Eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro erhält das Haus Weitenau.
6500 Euro beim Angeklagten gepfändet
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 6500 Euro beim Angeklagten gepfändet, die jetzt an die Geschädigte zurückgezahlt werden.