Rümmingen Hausbesitzerin mit Dachsanierung betrogen

Weiler Zeitung

Gerichtsbericht: Gaunertrio überredet 77-Jährige zu unötigen Maßnahmen / Mehlwürmer ausgelegt

Rümmingen (dr). Ein inzwischen 22 Jahre alter Mann meinte, in einer 77 Jahre alten Frau aus Rümmingen ein willfähriges Opfer gefunden zu haben. Jetzt hat ihn das Jugendschöffengericht Lörrach wegen Betrugs zu einer Jugendstrafe verurteilt. Ein Trost – die betrogene Frau wird ihren gesamten Schaden von 6500 Euro zurückerhalten.

Doch der Reihe nach: Der Angeklagte aus dem Raum Augsburg gab an, selbstständig zu sein und sich mit der Sanierung von Dächern zu befassen. Dabei hatte er keinen Beruf erlernt.

Das Haus der geschädigten Frau ist mit Betondachsteinen gedeckt. Der Beschuldigte tauchte dort am 10. August 2016 gemeinsam mit einem älteren Paar auf. Ihr Dach müsse dringend gereinigt und versiegelt werden, befand der Angeklagte und gab die Kosten dafür mit 3700 Euro an. Die Hausbewohnerin lehnte ab. Am gleichen Nachmittag erschien das Trio erneut. In der Nachbarschaft habe man ein Dach saniert – sie solle sich das mal anschauen. Der Kostenvoranschlag wurde auf 3200 Euro gesenkt.

Der Angeklagte wurde schließlich auf den Dachboden gelassen, wo er Alarm schlug. Das Dach sei undicht, sagte er – unter der Verkleidung zeigte sich plötzlich ein großer Wasserfleck. Widerstrebend stimmte die Hausbewohnerin einer Sanierung zu.

An den folgenden zwei Tagen wurde das Dach mit Hochdruck gereinigt und versiegelt. Eine weitere Hiobsbotschaft folgte. Am Dach seien keine Einlaufbleche verbaut. Aber keine Sorge – man könne das kurzfristig für 3300 Euro erledigen. Auch hierzu gab die Hausbesitzerin ihr O.k.. Die Bauarbeiten wurden mit 6500 Euro abgerechnet und bar bezahlt.

Würmer krabbelten unter Dachverkleidung

Am Montag erschien der Angeklagte nochmals, angeblich um zu kontrollieren, ob auch alles richtig montiert sei. „Kommen sie schnell. In ihrem Dachstuhl ist der Holzwurm“, hätte der Angeklagte plötzlich gerufen. Als Beweis zeigte er der Geschädigten zahlreiche Würmer, die unter der Dachverkleidung krabbelten. Die Ausgasung sollte 4500 bis 6000 Euro kosten. „Ich war verzweifelt und fertig“, sagte die Geschädigte vor Gericht. Sie bat umgehend einen Bekannten, einen zertifizierten Schädlingsbekämpfer, um Hilfe.

„Holzwürmer bekommt man fast nie zu Gesicht. Zu sehen sind nur die Gänge und feines Sägemehl, da die Larven ja im Holz stecken“, erklärte dieser als Zeuge vor Gericht. Seinerzeit alarmierte er die Polizei. Als die ältere Frau aus dem Gaunertrio zurückkam und merkte, dass etwas nicht stimmte, gab sie Fersengeld. Die Polizei stoppte einen der Transporter der Dachfirma und fand darin eine Schachtel mit Mehlwürmern. So weit der Tatablauf.

Ein Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk sagte noch aus, dass er an dem Dach keine undichte Stelle entdeckt habe. Vermutlich sei auch das Wasser gezielt ausgeschüttet worden. Einlaufbleche seien von dem Angeklagten nicht montiert worden. Und die Versiegelung von Betondachsteinen sei eher kontraproduktiv.

Auch wenn der Angeklagte zwei Wochen nach den Taten sein 21. Lebensjahr vollendete, entschied sich der Staatsanwalt, nur eine Jugendstrafe zu fordern.

„Das war eine Riesensauerei“, sagte Richter Martin Graf in der Urteilsbegründung. Das Urteil fiel mit neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung milde aus. Aber auf Grund der hohen kriminellen Energie muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen. Eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro erhält das Haus Weitenau.

6500 Euro beim Angeklagten gepfändet

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 6500 Euro beim Angeklagten gepfändet, die jetzt an die Geschädigte zurückgezahlt werden.

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