Rümmingen. Zum Jahreswechsel erinnert die Gemeindeverwaltung daran, dass das Zünden von Feuerwerken an bestimmten Orten in Rümmingen nicht erlaubt ist. Die gesetzliche Regelung verbietet das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie Fachwerkhäusern. Es ist ein Mindestabstand von etwa 200 Metern zu diesen Einrichtungen einzuhalten.