Die Kirchengemeinde selbst sei für die Empore-Arbeiten nicht zuständig, erklärt Fiedler. Die 1505 eingeweihte Jakobuskirche wurde 1803 aus dem Eigentum der Kirche überführt in das Eigentum des Markgrafen, später in das Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Das Landesamt VuB ist somit laut Fiedler der Bauherr und hat die Baupflicht.
Der Anteil der Kirchengemeinde an Sanierungen ist im 200 Jahre alten Baulastenverzeichnis fest gelegt, dieses wurde 1910 ergänzt um den Bereich Elektrik. Für die 20 000 Euro teuren Elektroarbeiten sei demnach die Kirchengemeinde zuständig, für die restlichen 60 000 Euro das Landesamt VuB – und von diesem sei ein Vorschlag auf 2500 Euro Kostenübernahme gekommen, der Rest seien Schönheitsreparaturen, die die Kirchengemeinde zu tragen habe. Drei Monate lang, so Fiedler, versuchte er, in Verbindung mit den Verantwortlichen zu treten, schaltete den Oberkirchenrat ein und kontaktierte erneut Josha Frey.
Am Mittwoch dann kündigte das VuB per E-Mail für die kommende Woche eine Antwort an. Was danach passiert, wird im Kirchengemeinderat besprochen. „Dass ich das jetzt so öffentlich mache, ist ein Akt der Notwehr“, sagt Fiedler. Er hoffe auf Einsicht.