Im Lauf der vergangenen Jahre hatte Familie Ludäscher den Entwurf immer weiter abgespeckt.
Um zu verdeutlichen, auf welchem Stand die Bebauungsplanentwicklung unterbrochen wurde, hatte Städteplaner Stephan Färber von der Stadtbau Lörrach eine tabellarische Auflistung vorbereitet, die den ursprünglichen Vorschlag von 2019 mit dem aktualisierten vergleicht. Die Übersicht dient als Orientierung für die Räte, sollte es zu einem neuen Städtebaulichen Vertragsabschluss kommen. So können die Vertragsinhalte verbindlich festgelegt werden, damit die Verwaltung gegebenenfalls einen konkreten Auftrag über die Verhandlungsinhalte aufsetzen kann. „Wir müssen wissen, über was wir sprechen“, verdeutlichte Meier.
Neue Pläne sorgen für mehr Kompromisse
Über folgende Punkte wurde in der Sitzung vorbehaltlich beraten: Die Reithalle würde mit einer Fläche von 30 mal 60 Metern hinsichtlich ihrer Größe und Kubatur nicht verändert. „Allerdings werden die 600 Quadratmeter an weiterer Nutzfläche, die der Betrieb bisher nicht definiert hatte, durch das neue Betriebskonzept vollständig ausgefüllt“, erklärte Färber. Anstelle der momentan 16 Kinder, die aktuell auf dem Hof übernachten können, würden durch die Vergrößerung Mehrbettzimmer für 24 Kinder geschaffen.
Die vormals als separates Gebäude geplanten und für Personal vorgesehenen Wohnungen würden an den südlichen Stall angebaut. Anstelle von 79 Pferden wollen die Ludäschers Platz für 71 schaffen – aktuell leben auf dem Hof 55 Tiere.
Einigen konnte man sich auch hinsichtlich zwei besonders umstrittener Punkte. Die sehr aufwendige Tieferlegung der Reithalle um 50 Zentimeter soll nicht umgesetzt werden. Um jeweils 50 Zentimeter würden dafür Trauf- und Firsthöhe auf sechs und neun Meter angehoben.
Zudem hat sich die Gemeinde von der ursprünglich geplanten Dachbegrünung aller Gebäude distanziert – begrünt werden sollen jetzt nur die der Wohnbebauung gegenüberliegenden Dächer, wobei über eine Kostendeckelung von 80 000 Euro verhandelt werden soll.
„Es muss klar sein, dass wir uns hier eine Richtschnur erarbeiten – wir können aber nicht garantieren, dass alles genau so später auch im Plan stehen wird“, erklärte Bürgermeisterin Meier mit dem Verweis, dass nach der Einarbeitung der in der Sitzung besprochenen Änderungen eine erneute Offenlage des Bebauungsplans erfolgen müsse.
Verhandlung über zeitliche Fristen
Diskutiert wurden auch die zeitlichen Fristen, an die sich die Bauherren halten müssen. Nach der Fertigstellung des Bebauungsplans hat die Familie Ludäscher sechs Monate Zeit, den Bauantrag einzureichen.
Die vom Bauherren gewünschten 36 Monate zwischen Bewilligung und Fertigstellung der gesamten Anlage hat der Rat auf 24 verkürzt. Seitens der Stadtplanung waren 18 vorgesehen. Für die Verlagerung aller Betriebsteile mitsamt der Tiere sind sechs Monate vorgesehen – und damit ein Kompromiss zwischen den drei von der Verwaltung vorgeschlagenen und den zwölf vom Bauherren veranschlagten Monaten gefunden.
Der alte Hof muss nach der Verlagerung bis zum nächstfolgenden 1. März abgerissen werden, darauf verständigten sich die Räte nach ausgiebiger Diskussion. Die geplante neue Wohnbebauung muss in den folgenden zwölf Monaten geplant und in weiteren 24 umgesetzt werden.