Rümmingen Sonntags geöffnet

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Sommerfeste genehmingt

Rümmingen (dab). Der Gemeinderat Rümmingen hat der Satzung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen zugestimmt. Einwände waren nicht eingegangen, und die befangenen Gemeinderatsmitglieder nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Auf dem Bruckrainhof lädt Familie Gempp für Sonntag, 24. Juni, zu einem Sommerfest mit rund 15 Anbietern ein. Ein Sommerfest mit Kunsthandwerkermarkt und rund 40 weiteren Beschickern wird am Samstag und Sonntag, 14. und 15. Juli, im Gartenbaubetrieb Hügel veranstaltet.

Vorgeschlagen wurde, die Öffnung der Verkaufsstellen auf die jeweils betreffenden Gelände zu begrenzen. Die Verkaufsstellen dürfen satzungsgemäß von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein.

Allgemeine Rechtsgrundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen ist das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg. Aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten oder Messen dürfen Verkaufsstellen an jährlich maximal drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

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