Rümmingen. Zum Jahreswechsel erinnert die Gemeindeverwaltung Rümmingen daran, dass das Zünden von Feuerwerk an bestimmten Orten im Gemeindegebiet nicht erlaubt ist. Die gesetzliche Regelung verbietet das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie Fachwerkhäusern. Es ist ein Mindestabstand von etwa 200 Metern zu diesen Einrichtungen einzuhalten. Konkret bedeutet dies, dass weder auf dem Dorfplatz noch im Umfeld der Kirche sowie auf der kompletten Dorfstraße, dem kompletten Schulgelände und bei der Gemeindehalle, dem Rathaus sowie dem Kinderhaus Feuerwerke abgebrannt werden dürfen. Wer gegen Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße festgesetzt werden kann, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.