Bedingungen erfüllen
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Färber stellte dar, welche Bedingungen der Antragsteller erfüllen und auf welche Einschränkungen er achten müsse, damit doch ein größerer Markt gebaut werden kann. So darf der Markt fast ausschließlich nur Waren des „kurzfristigen Bedarfs“ anbieten, nur zehn Prozent des Angebots dürfen auf ein anderes Warensortiment entfallen.
Unter der Vorgabe des „Beeinträchtigungsverbots“ darf ein solcher Markt überdies kleinere vorhandene Geschäfte nicht schädigen, was neben Rümmingen auch für die Nachbarkommunen Wittlingen oder Schallbach gilt. Die gute Anbindung an den ÖPNV ist eine weitere Voraussetzung.
Und: Ein größerer „atypischer“ Markt muss an „einem erschlossenen ortsnahen Standort“ geplant sein, fuhr Färber fort. Letzteres sah Meier als gegeben an, denn das Gewerbegebiet liege sogar fußläufig zum Zentrum und grenze an zwei Seiten an die Wohnbebauung an.
Gemeinderätin Henriette Benner-Boll erinnerte daran, dass der Rat im Jahr 2021 die ursprünglichen Pläne mit drei Märkten bereits befürwortet hatte. Färber stellte dazu fest, dass die bisherigen drei einzeln geplanten Läden gebaut werden könnten, weil sie jeder für sich gesehen die Grenze von 800 Quadratmetern nicht überschreiten.