Schallbach Erschließungsbeiträge sollen wasserdicht sein

Weiler Zeitung
Die Alte Poststraße im Bereich des Baugebiets Hüttstall in Schallbach muss erschlossen werden.                                       Foto: Silke Hartenstein Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Außerplanmäßige Ausgaben für Rechtsanwalt in Höhe von 20 000 Euro genehmigt

Schallbach (sih). Durch die Erschließung der Baugebiete Hüttstall I und II kommen Ausgaben auf die Anlieger des Baugebiets an der Alten Poststraße zu – auch auf diejenigen, die dort schon vor längerer Zeit gebaut haben oder ein Grundstück besitzen. Sie müssen sich anteilig an den Erschließungskosten für die Alte Poststraße im Bereich der Baugebiete beteiligen. Es ist damit zu rechnen, dass dies nicht ohne Widerspruch geschehen wird.

Somit ist es für die Gemeinde sehr wichtig, dass die Erschließungsbeiträge rechtssicher erhoben werden. In der Sitzung am Mittwoch beauftragte daher der Gemeinderat Martin Uhl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Kanzlei für Kommunalentwicklung Spahn Uhl Schöneweiß, mit der Ausarbeitung einer Sitzungsvorlage für die Bildung eines Erschließungsabschnitts im Bereich „Hüttstall I / Rümminger Straße. Die Auftragsvergabe erfolgt mit einer Kostendeckelung von maximal 15 Arbeitsstunden. Sollte sich ein unerwarteter Mehraufwand ergeben, muss dieser erst vom Gemeinderat genehmigt werden. Alexander Meier enthielt sich der Stimme.

Bürgermeisterstellvertreter Christian Iselin leitete diesen Tagesordnungspunkt, da Bürgermeister Martin Gräßlin als Eigentümer eines der Plätze im Baugebiet befangen ist. Wie Iselin ausführte, sei Uhl mit der Materie vertraut, daher mache es Sinn, ihn mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Hierfür rechne der Anwalt mit einem Arbeitsaufwand von zehn bis 15 Stunden.

Uhl hatte dem Rechnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal (GVV) die Bildung eines Erschließungsabschnitts im Bereich Hüttstall I entlang der Rümminger Straße empfohlen. Daraufhin teilte GVV-Hauptamtsleiter Dominik Kiesewetter mit, der GVV könne diese Rechtsberatung nicht leisten.

Später, gegen Ende der Sitzung, fragte ein betroffener Anlieger nach der Höhe der zu erwartenden Erschließungskosten pro Quadratmeter. Dazu sagte Bürgermeister Gräßlin, die Anlieger würden informiert, sobald die Verwaltung mehr wisse. Die Kostenermittlung als letzten Schritt mache die GVV-Rechnungsstelle. Liege der Bescheid vor, könne dagegen Widerspruch eingelegt werden. Die Kosten der Gemeinde für den Rechtsanwalt, fügte Gräßlin hinzu, seien nicht umlagefähig und würden somit nicht in die Erschließungsbeiträge einfließen. „Wir haben‘s uns nicht leicht gemacht“, stellte er klar.

Für die Ermittlung der Erschließungsbeiträge durch den Anwalt muss die Gemeinde Geld in die Hand nehmen, wie sich früher am Abend zeigte. Knapp 10 000 Euro stellte Uhl für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung, nun ist mit weiteren 10 000 Euro zu rechnen. Daher schlug Gräßlin vor, 20 000 Euro als außerplanmäßige Ausgabe in den laufenden Haushalt einzustellen. Dem stimmten die Gemeinderäte mit Meiers Enthaltung zu.

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