Schallbach Gemeinderat hat neue Ordnung

Weiler Zeitung

Schallbach (sih). Ein einstimmiges „Ja“ gab es zur neuen Geschäftsordnung für

Schallbach (sih). Ein einstimmiges „Ja“ gab es zur neuen Geschäftsordnung für Schallbachs Gemeinderat. Sie tritt zum neuen Jahr in Kraft und ersetzt die alte Geschäftsordnung aus dem Jahr 2001.

Hier gibt es zwei wesentliche Änderungen. Bislang konnte ein einziger Gemeinderat in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Künftig braucht es hierfür eine Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderats – dies entspricht zwei Gemeinderäten.

Des Weiteren braucht es künftig ein Viertel des Gemeinderats (dies entspricht drei Gemeinderäten), um in allen Angelegenheiten der Gemeinde und Verwaltung zu verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

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