Schallbach Gemeinderat will mitentscheiden

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde: Gremium begrenzt Spielraum des Bürgermeisters

Die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schallbach sorgte für Zündstoff. Es ging darum, welche Entschlüsse ein Bürgermeister fortan selbständig treffen kann, ohne dass der Gemeinderat sich zuvor darüber beraten hat. Laut Satzungsentwurf wären einige dieser Zuständigkeiten neu aufgenommen oder erweitert worden.

Von Silke Hartenstein

Schallbach. Damit waren etliche Gemeinderäte nicht einverstanden. Sie forderten, die 13 Abschnitte des Paragraphen 5 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ Punkt für Punkt durchzugehen und setzten, mit drei Mehrheitsbeschlüssen und einem einstimmigem Beschluss, Änderungen bei vier Abschnitten durch.

Grund für die Satzungsänderung waren Änderungen in Baden-Württembergs Gemeindeordnung, die in der alten Schallbacher Hauptsatzung aus dem Jahr 1957 noch nicht enthalten waren. Wie Bürgermeister Martin Gräßlin auf Anfrage sagte, verfasste Dominik Kiesewetter, Hauptamtsleiter des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal (GVV), den Satzungsentwurf und orientierte sich dabei an der Vorlage des Gemeindetags.

Wie bei der Beratung deutlich wurde, entsprach der Satzungsentwurf – auch was die Höhe der dort aufgeführten Geldbeträge betraf – im großen und ganzen denen der anderen GVV-Gemeinden. Darauf wies Bürgermeister Gräßlin mehrmals hin. Wie er sagte, gehe es bei den erweiterten Zuständigkeiten des Bürgermeisters darum, nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit den Gemeinderat einberufen zu müssen. Somit würde der zeitliche Aufwand verringert, den die vielen Gemeinderatssitzungen mit sich brächten. Das Ganze, so Gräßlin, sei auch eine Vertrauensfrage.

Hierzu sagte Florian Grether: „Die letzten drei Jahre wurde das Vertrauen schon angekratzt“. Er fügte hinzu: „60 Prozent der Absprachen im Gemeinderat, die wir bislang hatten, bräuchten wir mit der neuen Satzung nicht mehr zu machen“.

„Die Zeit haben wir eigentlich in einer kleinen Gemeinde wie Schallbach, um darüber abzustimmen“, fand auch Christian Iselin. Die Kritik, so Iselin, sei nicht gegen Gräßlin gerichtet. Vielmehr gehe es auch um die Zukunft: Denn: „Die Satzung gilt noch 30 Jahre“.

Geändert wurden folgende Punkte: Die Höhe der Bewirtschaftung der Mittel nach Haushaltsplan, über die der Bürgermeister selbstständig entscheiden kann, wurde von 7500 auf 2000 Euro begrenzt. Die Zustimmung des Bürgermeisters zu überplan- und außerplanmäßigen Ausgaben von bis zu 2000 Euro wurde halbiert auf 1000 Euro.

Vom Passus, der Bürgermeister sei zuständig für „ Veräußerung und dingliche Belastung (etwa die Grundschuld), Erwerb und Tausch von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert von bis zu 7500 Euro“ blieben nach einstimmigem Beschluss nur noch die „dingliche Belastung und Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert von bis zu 7500 Euro“ übrig.

Dem Abschluss von „Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 1000 Euro“ stimmte das Gremium unter der Bedingung zu, dass landwirtschaftliche Flächen hiervon ausgenommen sind.

Nach Aufnahme der Änderungen stimmte der Gemeinderat der neuen Hauptsatzung zu, diese tritt zu Jahresbeginn 2018 in Kraft.

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