Schallbach Wie lange gilt ein Doppelgrab?

Silke Hartenstein
Das Wegkreuz auf dem Schallbacher Friedhof soll mit vier hochstämmigen Bäumen bepflanzt werden. Foto: Silke Hartenstein

Gemeinderat: Themen rund um den Friedhof diskutiert. Gärtner sollen bei Bepflanzung beraten.

Schallbach - 20 Schallbacher waren auf dem Friedhof zusammengekommen und stimmten vor Ort mehrheitlich für die Bepflanzung des Wegkreuzes mit vier Bäumen. Bei der Gemeinderatssitzung schlug nun Florian Grether die Pflanzung von zwei weiteren Hochstämmern jenseits der Friedhofsmauer gegenüber vom Eingang vor. Dieser Vorschlag wurde mit fünf Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen beschlossen.

Nun wird der Pflanzplan an zwei bis drei Gartenbaubetriebe verschickt, verbunden mit all den Anforderungen, die man an einen Friedhofsbaum stellt oder, wie es Bürgermeister Martin Gräßlin ausdrückte: „Es geht auch um den Dreck.“ Denn so schön manche Bäume auch sein mögen – wenn herabfallende Früchte auf Gräbern landen oder gelber Lindenblütenstaub sich überall ablagert, hört der Spaß auf. Des Weiteren gilt es, sich zwischen Flach- und Tiefwurzlern zu entscheiden, auch sollten sich die Bäume bei Bedarf stutzen lassen. Kurzum: Hier ist Fachwissen gefragt.

Den Anstoß zur Neubepflanzung hatten die Schallbacher Bürger Marina Grether und Benedikt Hitzfeld gegeben. Sie legten dem Gemeinderat im November 2018 sieben Varianten für eine Baumbepflanzung vor. Hiervon wurde nun Variante fünf ausgewählt, ergänzt durch zwei Bäume hinter der Friedhofsmauer. Die im vergangenen Jahr gepflanzten Bäumchen und Sträucher sollen an anderer Stelle auf dem Friedhof verbleiben.

Wann all das passieren wird, ist unklar. Grether war für eine Baumpflanzaktion im Herbst, Gräßlin plädierte für den Herbst 2020. Auch die Kosten sind noch unbekannt, klar ist nur, dass einer, eventuell auch zwei Bäume der Gemeinde gespendet werden.

Friedhofssatzung in Frage gestellt

Florian Grether brachte einen weiteren Aufreger auf dem Friedhof aufs Tapet und beantragte mündlich eine Änderung der 2011 verabschiedeten Friedhofssatzung in Bezug auf Doppelgräber. Diese werden in der Regel von verstorbenen Paaren belegt. Laut Satzung gelten für ein Doppelgrab 20 Jahre Ruhezeit ab der ersten Bestattung. Stirbt der Partner innerhalb der ersten zehn dieser 20 Jahre, wird er im Doppelgrab mit bestattet. Stirbt er jedoch nach elf Jahren, braucht er ein eigenes Grab. Somit haben Angehörige eines verstorbenen Paares dann zwei Gräber zu pflegen.

Grether sprach sich dafür aus, diese Zehn-Jahres-Frist aufzuheben und die Ruhezeit ab Bestattung des zweiten Partners im Doppelgrab um weitere 20 Jahre laufen zu lassen. Regina Wagner beantragte zudem, auf Antrag Ausnahmen von der Friedhofssatzung zuzulassen, sofern der Gemeinderat zustimmt.

Der Bürgermeister war nicht begeistert. Die aktuelle Satzung sei die Basis für die Verträge zwischen den Angehörigen Verstorbener und der Gemeinde, stellte er klar. Und da das Erstellen einer Friedhofssatzung sehr arbeitsaufwändig sei, sollten diese auch rund 20 Jahre gültig bleiben. Die Kosten einer Satzungsüberprüfung durch Experten schätzte er auf mindestens 3000 Euro.

Regina Wagners Vorschlag hielt Gräßlin für unrealistisch. So schnell könne im Bedarfsfall keine Gemeinderatssitzung einberufen werden, meinte er. „Doch, das geht“, beharrte Wagner. Mit dem Thema wird sich der Gemeinderat in seiner nächsten nichtöffentlichen Sitzung befassen.

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