Florian Grether brachte einen weiteren Aufreger auf dem Friedhof aufs Tapet und beantragte mündlich eine Änderung der 2011 verabschiedeten Friedhofssatzung in Bezug auf Doppelgräber. Diese werden in der Regel von verstorbenen Paaren belegt. Laut Satzung gelten für ein Doppelgrab 20 Jahre Ruhezeit ab der ersten Bestattung. Stirbt der Partner innerhalb der ersten zehn dieser 20 Jahre, wird er im Doppelgrab mit bestattet. Stirbt er jedoch nach elf Jahren, braucht er ein eigenes Grab. Somit haben Angehörige eines verstorbenen Paares dann zwei Gräber zu pflegen.
Grether sprach sich dafür aus, diese Zehn-Jahres-Frist aufzuheben und die Ruhezeit ab Bestattung des zweiten Partners im Doppelgrab um weitere 20 Jahre laufen zu lassen. Regina Wagner beantragte zudem, auf Antrag Ausnahmen von der Friedhofssatzung zuzulassen, sofern der Gemeinderat zustimmt.
Der Bürgermeister war nicht begeistert. Die aktuelle Satzung sei die Basis für die Verträge zwischen den Angehörigen Verstorbener und der Gemeinde, stellte er klar. Und da das Erstellen einer Friedhofssatzung sehr arbeitsaufwändig sei, sollten diese auch rund 20 Jahre gültig bleiben. Die Kosten einer Satzungsüberprüfung durch Experten schätzte er auf mindestens 3000 Euro.