Schallbach Zweiter Sarg nach 20 Jahren

Weiler Zeitung
Die Idylle täuscht: Der Schallbacher Friedhof ist derzeit Gegenstand von Diskussionen. Foto: Silke Hartenstein

Gemeinderat: Ratsmitglieder fordern mehr Zeit für die Belegung von Doppelgräbern.

Schallbach - Um Schallbachs Friedhof kehrt weiterhin keine Ruhe ein. In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es erneut um die Friedhofssatzung. Diese soll laut Antrag von fünf Gemeinderäten in einigen Punkten geändert werden.

Der Auslöser: Im Dezember 2018 verstarb eine Schallbacherin, die aufgrund der seit Oktober 2017 geltenden Friedhofssatzung nicht bei ihrem 19 Jahre zuvor verstorbenen Ehemann im eigenen Doppelgrab bestattet werden konnte – denn dann wäre die Nutzungsdauer des Doppelgrabs überschritten worden.

Für die Hinterbliebenen bedeutet das neben der persönlichen Irritation und den Kosten, dass sie nunmehr zwei Gräber zu pflegen haben. Als seinerzeit das Doppelgrab erworben wurde, hatte noch die alte Satzung gegolten, nach der die Nutzungsdauer des Grabs maximal 35 und die Ruhezeit für Verstorbene 25 Jahre betrug.

Änderungen für Doppelgräber beantragt

Ende Januar dieses Jahres hatte Gemeinderat Florian Grether daher mündlich eine Änderung der Friedhofssatzung beantragt. Nun folgte ein von fünf Gemeinderäten unterzeichneter schriftlicher Antrag auf Satzungsänderung. Geändert werden sollen die Paragrafen 8, 11 und 14. Demnach soll künftig in Doppelerdgräbern nach Beisetzung des ersten Sargs die Beisetzung eines zweiten innerhalb von 20 Jahren möglich sein, Urnen sollen Doppelgräbern in den ersten 20 Jahren zugeführt werden können, derzeit gilt für beides eine Frist von zehn Jahren.

Des Weiteren soll der Absatz gestrichen werden, wonach man einen Anspruch auf ein Doppelgrab nur dann geltend machen kann, wenn der überlebende Partner das 65. Lebensjahr vollendet hat. Bei Urnengräbern soll die Zuführung weiterer Urnen binnen 15 Jahren (bisher: zehn Jahre) nach Erstbelegung möglich sein.

Bürgermeister Martin Gräßlin war auch diesmal von dem Ansinnen nicht begeistert: „Für euch ist das eine Kleinigkeit, für uns als Verwaltung sieht das gravierend aus.“ Er habe an der letzten Änderung der Friedhofssatzung eineinhalb Jahre gearbeitet, meinte Gräßlin und fände es gut, wenn sie dann auch mindestens zehn Jahre gelten würde. Zudem rechne er bei Umsetzung der Anträge auf lange Sicht mit Platzmangel und somit einem Bedarf für eine Friedhofserweiterung. Auch müsse eine abgeänderte Satzung durch einen Externen gründlich auf ihre Rechtswirksamkeit überprüft werden, die Kosten hierfür schätzte er auf 15 000 Euro.

Nicht zuletzt führte Gräßlin die Kommunalwahlen am 26. Mai ins Feld: Sei erst einmal ein neuer Gemeinderat gewählt, sagte Gräßlin, sei der derzeitige nur noch kommissarisch im Amt und sollte keine schwerwiegenden Beschlüsse mehr fassen.

Nach einigem Hin und Her einigte man sich darauf, dass Gräßlin bei einem Fachanwalt einen Kostenvoranschlag für die Satzungsänderung einholt, auf dieser Basis soll bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 17. Mai weiter verhandelt werden.

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