Bei der Umsetzung werden Ackerflächen, eine Weidefläche und eine Obstwiese mit 29 Obstbäumen zum Opfer fallen. „Die landwirtschaftlichen Flächen gehen bei dem neuen Wohngebiet verloren“, wies Sammel hin. Es sei aber geplant, die Obstwiese auf eine plangebietexternen Fläche von 2500 Quadratmeter zu verlegen.
Bei der Artenschutz-Prüfung wurde festgestellt, dass sowohl Brutvögel als auch Fledermäuse im Plangebiet ihr Zuhause haben, und im Böschungbereich entlang des Riedbächles und in den Wiesenbereichen finden Eidechsen ihren Lebensraum.
Um eine Beeinträchtigung zu vermeiden, sind folgende Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) geplant: Bäume und Sträucher dürfen im Zeitraum von Dezember bis einschließlich September nicht gerodet werden. Außerdem soll ein Reptilienzaun zwischen Gewässerrand und Wohnbaufläche errichtet werden. An den Bäumen auf dem Bebauungsgebiet werden zehn Fledermauskästen angebracht sowie drei Nischenbrüterkästen und drei Starenkästen für den Gartenrotschwanz und Star aufgestellt.
Biotop schützen
Das Plangebiet ist etwa 1,6 Hektar groß, wobei 1,2 Hektar die zwei Wohngebiete ausmachen. Bei dem geplanten Bebauungsplan mit beschleunigten Verfahren bereite besonders das Biotop „Holeweg“ Sorge, das nordwestlich von Mauchen und im Planungsgebiet liegt. Sammel: „Die Sicherung für dieses Biotop muss gewährleistet werden.“ Dabei soll auch das Riedbächle, dass zwischen dem einem der künftigen Wohngebiete verläuft, durch eine öffentlichen Grünfläche geschützt werden.
Außerdem soll eine Schnitthecke auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden, um das künftige Wohngebiet vor Spritzwasserabdrift der angrenzenden Rebflächen zu schützen.
Schützenswert gilt auch ein Walnussbaum, da dieser Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt beherbergt, ist aus den Unterlagen der Firma „faktorgruen“ zu entnehmen. Dieser und zwei weitere Bäume sollen auch weiterhin auf dem Plangebiet bestehen bleiben.
Außerdem soll eine Schnitthecke auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden, um das künftige Wohngebiet vor Spritzwasserabdrift der angrenzenden Rebflächen zu schützen.