Schliengen Artenschutz soll gewährleistet sein

Weiler Zeitung
Das Bebauungsgebiet „Haldengäßle-Ried“ liegt auf landwirtschaftlichen Flächen. Foto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Die Satzung für das Bebauungsgebiet „Haldengäßle-Ried“ ist beschlossen / Lärmschutz

Die Satzung für das Bebauungsgebiet „Haldengäßle-Ried“ in Mauchen wurde in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag in Schliengen beschlossen. Anwesend war auch Christian Sammel von der Fahle Stadtplanerpartnerschaft (FSP) und klärte den Rat über die Lärmschutzimmission im Plangebiet und die artenschutzrechtlichen Prüfungen auf.

Von Alisa Eßlinger

Schliengen . Bereits im August hatte der Gemeinderat Schliengen die Aufstellung des Bebauungsplans „Haldengäßle-Ried“ in Mauchen sowie dessen Offenlegung beschlossen. In der Sitzung am Donnerstag wurde nun der Satzung einstimmig zugestimmt.

Davor galt es aber, die Offenlage und die Stellungnahme aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorzustellen. Dabei wurde eine Prüfung des Lärmschutzes durchgeführt. Christian Sammel vom Büro FSP stellte dabei die Resultate hinsichtlich Lärmschutz und des Artenschutzes an Hand einer Grafik vor.

Da das Baugebiet in direkter Nähe von zwei Landwirtschaftsbetrieben liegen, nämlich das östlich gelegene „Strausi Weingut Brenner“ und dem im Norden befindlichen Pferdehof „Haldenhof“ mit Schreinerei, sollte die Stärke der Schallimmision kontrolliert werden.

Durch die schalltechnische Untersuchung sei nachgewiesen worden, dass die Lärmemission der benachbarten Höfe nicht auf das zukünftige Wohngebiet einwirke, erklärt Sammel. Dabei wurde in zwei Szenarien unterschieden: Regelbetrieb und Flaschenabfüllung.

Die Richtwerte für die Schallquellen innerhalb eines Wohngebietes liegen bei 55 Dezibel tagsüber und nachts bei 40 Dezibel. Im Regelbetrieb wurde eine Schallquellentsärke von 51 Dezibel am Tag und 40 Dezibel in der Nacht festgestellt. Die Werte lagen bei der Flaschenabfüllung bis 55 Dezibel am Tag und nachts bei 40 Dezibel, sodass die Immissionsrichtwerte des Lärms sowohl bei Tag als auch bei Nacht eingehalten werden.

Ausgleichsmaßnahmen

Bei der Umsetzung werden Ackerflächen, eine Weidefläche und eine Obstwiese mit 29 Obstbäumen zum Opfer fallen. „Die landwirtschaftlichen Flächen gehen bei dem neuen Wohngebiet verloren“, wies Sammel hin. Es sei aber geplant, die Obstwiese auf eine plangebietexternen Fläche von 2500 Quadratmeter zu verlegen.

Bei der Artenschutz-Prüfung wurde festgestellt, dass sowohl Brutvögel als auch Fledermäuse im Plangebiet ihr Zuhause haben, und im Böschungbereich entlang des Riedbächles und in den Wiesenbereichen finden Eidechsen ihren Lebensraum.

Um eine Beeinträchtigung zu vermeiden, sind folgende Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) geplant: Bäume und Sträucher dürfen im Zeitraum von Dezember bis einschließlich September nicht gerodet werden. Außerdem soll ein Reptilienzaun zwischen Gewässerrand und Wohnbaufläche errichtet werden. An den Bäumen auf dem Bebauungsgebiet werden zehn Fledermauskästen angebracht sowie drei Nischenbrüterkästen und drei Starenkästen für den Gartenrotschwanz und Star aufgestellt.

Biotop schützen

Das Plangebiet ist etwa 1,6 Hektar groß, wobei 1,2 Hektar die zwei Wohngebiete ausmachen. Bei dem geplanten Bebauungsplan mit beschleunigten Verfahren bereite besonders das Biotop „Holeweg“ Sorge, das nordwestlich von Mauchen und im Planungsgebiet liegt. Sammel: „Die Sicherung für dieses Biotop muss gewährleistet werden.“ Dabei soll auch das Riedbächle, dass zwischen dem einem der künftigen Wohngebiete verläuft, durch eine öffentlichen Grünfläche geschützt werden.

Außerdem soll eine Schnitthecke auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden, um das künftige Wohngebiet vor Spritzwasserabdrift der angrenzenden Rebflächen zu schützen.

Schützenswert gilt auch ein Walnussbaum, da dieser Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt beherbergt, ist aus den Unterlagen der Firma „faktorgruen“ zu entnehmen. Dieser und zwei weitere Bäume sollen auch weiterhin auf dem Plangebiet bestehen bleiben.

Außerdem soll eine Schnitthecke auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden, um das künftige Wohngebiet vor Spritzwasserabdrift der angrenzenden Rebflächen zu schützen.

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading