Schliengen Barrierefrei Bus fahren

Weiler Zeitung
Die Schulbushaltestelle in Niedereggenen soll während der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau der Grundschule an die Hohlebachstraße verlegt werden. Dort könnte dann eine Fußgängerampel oder ein Zebrastreifen nötig werden. Was übrigens auch schon lange vom Ortschaftsrat Niedereggenen im Sinne der Verkehrsberuhigung gewünscht wird. Foto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Schliengen lässt Umbau der Haltestellen von Ingenieurbüro prüfen

Nachdem Schliengens Bürgermeister Christian Renkert in der Gemeinderatssitzung im Juli die Teilnahme am Fußverkehrs-Check angeregt hat, nimmt die Gemeinde nun auch den Öffentlichen Personen-Nahverkehr ins Visier. Der Gemeinderat hat in seiner August-Sitzung beschlossen, das Müllheimer Ingenieurbüro Himmelsbach und Scheuerer mit der Prüfung, Planung und Umsetzung von barrierefreien Bushaltestellen zu beauftragen.

Von Alexander Anlicker

Schliengen. Gleichzeitig soll das Büro auch eine Behelfsbushaltestelle als Ersatz für die Schulbushaltestelle im Weihergärtle während der Bauarbeiten zur Erweiterung der Grundschule Niedereggenen planen. „Wir sollten das miteinander verknüpfen, weil die Bushaltestelle in Niedereggenen leicht barrierefrei umzubauen ist“, erläuterte der Bürgermeister auf Nachfrage aus dem Gemeinderat.

Nötig ist die Verlegung der Schulbushaltestelle an die Hohlebachstraße, weil während der Baumaßnahme die Wendeschlaufe in Anspruch genommen wird.

Die Verlegung bedarf einer verkehrsrechtlichen Anordnung, außerdem geht die Verwaltung davon aus, dass die Haltestelle mit einer Ampelanlage oder einem Fußgängerüberweg ausgestattet werden muss, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Barrierefreiheit muss bis 2022 erreicht sein

„Die Gemeinde ist verpflichtet, die Bushaltestellen auf Barrierefreiheit zu prüfen“, erläuterte Bauamtsleiter Gerhard Sommerhalter, mit Blick auf das im Jahr 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz. Dieses schreibt vor, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität und Sensorik eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen hat.

Auf dieser Grundlage muss bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht sein, sofern durch den Landkreis als Aufgabenträger im Nahverkehrsplan keine konkreten Ausnahmen benannt und begründet werden, so die Vorlage. Innerorts sind die Gemeinden als Straßenbaulastträger für die Ausgestaltung der Haltestellen verantwortlich.

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