Schliengen Familien könnten Verlierer sein

Jutta Schütz
Die neue Grundsteuer B trifft Hausbesitzer mit kleinen Häusern mit Garten mehr als Besitzer von Mehrfamilienhäusern. Foto: Jutta Schütz

Schliengen legt die Grundsteuer A auf 526 von Hundert, die Grundsteuer B auf 210 von Hundert und die Gewerbesteuer auf 370 von Hundert fest. Die Sätze gelten für 2025.

Eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke wird vorerst nicht erhoben. Für diese soll ein Kataster angelegt werden, um festzustellen, wie viele baureife Grundstücke es gibt.

Bürgermeister Christian Renkert berichtete zu den Abstimmungen der Ortschaftsräte. Obereggenen stimmte für eine Hebesatz von 524 von Hundert bei der Grundsteuer B und für einen Hebesatz von 200 von Hundert bei der Grundsteuer A – die übrigen Ortsteile stimmten für die jetzt festgelegten Hebesätze.

Letztmalig angepasst hatte die Kommune die Hebesätze bei der Grundsteuer A und bei der Gewerbesteuer im Jahr 1995, bei der Grundsteuer B im Jahr 2004.

Die Bedenken bleiben, denn gegen das Bodenwertmodell des Landes Baden-Württemberg laufen Klagen. Gemeinderat Thomas Sattler (Freie Wähler) fasste in Worte, was auch andere Gemeinderäte umtreibt. „Für die, die ein Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück stehen haben, was die Fläche ganz oder fast ausfüllt, wird es billiger. Für Familien oder Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus mit Garten haben, wird es deutlich teurer“, konstatierte er. Das sei nicht gerecht, „denn gerade Familien haben bei uns gebaut und die sind sowieso schon durch alle möglichen Kostensteigerungen belastet“, stellte er für seine Fraktion fest, die eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet hatte, die Renkert verlas. Besitzer größerer Grundstücke, die nur mit kleinen Häusern bebaut sind, seien die Verlierer, hieß es im Rat. Bodo Zimmermann sagte, dass die Besitzer von kleineren Einfamilienhäusern und größeren Grundstücken bis jetzt einen Vorteil bei der Grundsteuer gehabt hätten. Als Signal für die Gewerbetreibenden betrachtete Timo Hemmer die Entscheidung, die Gewerbesteuer nicht zu verteuern.

Bürgermeister Christian Renkert erinnerte daran, dass die neue Grundsteuer von den Gemeinden aufkommensneutral gestaltet werden solle. Die Summe der Einnahmen aus dieser Steuer solle in etwa so hoch sein, wie zuvor. Aufgrund der Daten im Transparenzregister sei die Empfehlung für Schliengen, für die Grundsteuer B ein Hebesatz zwischen 193 und 211 von Hundert festzulegen.

Die Einnahmen der Gemeinde liegen bei der Grundsteuer A bei rund 50 000 Euro im Jahr 2024 ein, bei der Grundsteuer B sind es rund 729 000 Euro. Mit dem neuen Hebesatz werden es bei der Grundsteuer A rund 66 000 Euro sein, bei der Grundsteuer B lag ein genau berechnetes Ergebnis für den jetzt gewählten Hebesatz noch nicht vor. Die Gemeinderäte stimmten mehrheitlich zu.

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