Dagegen wurde nun Widerspruch beim – für Baulandsachen zuständigen – Landgericht Karlsruhe eingereicht. Streitpunkt ist der Kaufpreis. Der ursprüngliche Käufer hatte 600 000 Euro für Grundstück und Gebäude bezahlt. Die Gemeinde hätte knapp 156 000 Euro bezahlt. Ein Wertgutachten hat einen höheren Kaufpreis ermittelt.
Der Gemeinderat vertrat die Ansicht, dass man das Grundstück nicht teuer kaufen sollte, um die Grundstückspreise nicht insgesamt weiter hoch zu treiben. Schließlich habe die Gemeinde die Planungshoheit und der Käufer müsse sich dann an den Bebauungsplan halten. Daher stimmten die Ratsmitglieder einstimmig gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts.