Schliengen Heikles Thema „mit Geschmäckle“

Weiler Zeitung

Schwimmbecken: Nachträglicher Antrag

Schliengen-Obereggenen (jas). Wie umgehen mit nachträglich eingereichten Bauanträgen? Diese Frage beschäftigte am Dienstagabend wieder einmal den Ortschaftsrat Obereggenen. Diesmal ging es um die Genehmigung eines Schwimmbeckens bei einem Wohnhaus an der Kanderner Straße. Das Problem: Der Pool liegt im Außenbereich, allerdings in 5,6 Meter Abstand zum bestehenden und genehmigten Neubau eines Wohnhauses.

Laut Behörde „im Prinzip genehmigungsfähig“

„Ein heikles Thema, vor allem, weil das Objekt praktisch schon steht“, räumte Ortsvorsteher Marcus Siegwolf ein. Er hat sich beim Landratsamt erkundigt, und laut Baurechtsbehörde sei das Schwimmbecken „im Prinzip genehmigungsfähig“. Hauptargument: Die Anlage – rund 3,35 mal acht Meter einschließlich Technik – stehe im baulichen Zusammenhang mit dem Wohnhaus, das sich im Innenbereich befinde. Es sei praktisch so zu beurteilen wie ein Garten. Und für ein Schwimmbecken bedürfe es eigentlich gar keiner Genehmigung – wenn es denn im bebauten Innenbereich von Ortschaften liegt. In Anbetracht der Einschätzung durch das Landratsamt fand Siegwolf denn auch keinen Grund, den Antrag abzulehnen.

„Können sonst bald jede Genehmigung in Müll kippen“

Dennoch habe das Vorgehen „ein Geschmäckle“, fand Georg Pagés, weil der Antrag nachträglich erfolgte und nicht schon bei dem für das Wohnhaus, weshalb er sich der Stimme enthielt. Uwe Reichler lehnte den Antrag deshalb ab. Die weiteren drei anwesenden Räte stimmten zu. Frank Bieg plädierte aber dafür, in einer gesonderten Sitzung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wie man als Ratsrunde mit solchen immer wiederkehrenden Fällen – „erst etwas hinstellen und dann nachträglich genehmigen lassen“ – umgehen wolle. „Sonst können wir bald jede Genehmigung in den Müll kippen.“

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