Schliengen. Auch bei der Landtagswahl gelten Corona-Regeln. Die Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem vor, dass in den Wahllokalen eine medizinische Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden muss. Ausgenommen sind nur Kinder bis sechs Jahren oder Menschen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Zudem muss sich jeder vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.