Schliengen Landtagswahl:Schnelltests für Wahlhelfer

Weiler Zeitung
Wahlhelfer können am Samstag einen Corona-Schnelltest machen lassen.Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Schliengen. Auch bei der Landtagswahl gelten Corona-Regeln. Die Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem vor, dass in den Wahllokalen eine medizinische Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden muss. Ausgenommen sind nur Kinder bis sechs Jahren oder Menschen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Zudem muss sich jeder vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Wahlhelfer notieren die Uhrzeit der Stimmabgabe. Im Infektionsfall hat das Gesundheitsamt so die Möglichkeit, eine potenzielle Ansteckungskette zielgenauer nachzuverfolgen. Begleitpersonen müssen sich in einer Besucherliste eintragen, die vertraulich behandelt und nach 14 Tagen vernichtet wird.

Diese Regeln gelten auch für Personen, die sich als Wahlbeobachter im Wahllokal aufhalten, um den Wahlvorgang sowie die Stimmenauszählung zu verfolgen.

Briefwahl kann noch bis 15 Uhr beantragt werden

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den vergangenen zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Hygienekonzept zum Schutz der Wahlhelfer

Die eingesetzten Wahlhelfer werden mit Handdesinfektionsmittel, medizinischen Masken und Einmalhandschuhen versorgt. Die Arbeitsplätze im Wahlvorstand werden mit Plexiglasscheiben ausgestattet und gemäß der Abstandsregel angeordnet. Die Wahlhelfer haben außerdem die Möglichkeit am Samstag vor der Wahl einen Antigen-Schnelltest vorzunehmen.

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