Schliengen Mauchen regt „Lex Bundschuh“ an

Jasmin Soltani
Der Mauchener Ortschaftsrat regte an, dass die Kompetenzerweiterung auf die Amtszeit von Bürgermeister Bundschuh beschränkt bleiben soll. Foto: Bötsch

Personalentscheidungen: Änderung der Hauptsatzung stößt in Niedereggenen auf einhellige Ablehnung.

Schliengen-Niedereggenen/Mauchen - Dass der Schliengener Bürgermeister künftig ein Großteil der Personalentscheidungen im Alleingang und ohne Anhörung des Gemeinderats treffen soll, stößt in Niederegggenen auf einhellige Ablehnung und bereitet auch in Mauchen Bauchschmerzen bei den Ortschaftsräten. Zuvor hatten bereits die Lieler und Obereggener Räte mehrheitlich gegen eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung gestimmt.

In Niedereggenen ließ Ortsvorsteher Bernhard Ströbele über die drei Punkte der Satzungsänderung getrennt abstimmen. Während es für die Aufstockung der Zahl der Bürgermeister-Stellvertreter und zur Neuregelung zum Umlegungsausschuss keine Einwände gab, stimmten alle Räte gegen die Kompetenzerweiterung des Bürgermeisters bei Personalentscheidungen, die für kommunale Mitarbeiter bis zum mittleren Dienst gelten soll. Unter anderem also auch für Erzieherinnen und Bauhofmitarbeiter.

Timo Hemmer anerkannte zwar, dass die Gemeinde am Arbeitsmarkt schneller reagieren könne, wenn nicht jedes Mal der Gemeinderat zusammenkommen muss. Er gab aber zu bedenken, dass dem Gremium eine wichtige Möglichkeit der Einflussnahme, „etwa bei einem unbegründeten Rausschmiss“, genommen werde. Das gelte vor allem mit Blick auf einen künftigen Bürgermeister.

„Wissen nicht, wer nach Bundschuh kommt“

Bernhard Ströbele verwies zudem auf die Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Darin heißt es (§24): „Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten“. Das Gleiche gelte für die Festsetzung des Entgelts, sofern kein Anspruch aufgrund eines Tarifvertrags besteht. „Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Anwesenden allein,“ heißt es weiter. In 30 Jahren sei das in Schliengen nicht vorgekommen, und der Aufwand in den Sitzungen immer gering, „aber wir wissen nicht, wie ein künftiger Bürgermeister reagieren wird“, betonte Ströbele. Dem stimmten alle Räte zu und einhellig gegen eine Änderung der Hauptsatzung in diesem Punkt.

Nicht so weit gehen wollte man in Mauchen. Rolf Berner machte aber deutlich, „das sich ein künftiger Bürgermeister das Vertrauen in Sachen Personalentscheidungen erst verdienen“ müsse. Er warnte vor möglichem bevorstehendem Ärger. Dass sich die Hauptsatzung jederzeit auch wieder ändern ließe, wie Ortsvorsteher Hartmut Sommerhalter beschwichtigte, ließ er nicht gelten. „Das macht dann doch keiner“, sagte er.

Auf die Amtszeit von Bundschuh beschränken

Deshalb stimmte das Ratsrund nur einer auf Berners Anregung hin geänderten Fassung zu, in der die Kompetenzerweiterung auf die Amtszeit von Bürgermeister Bundschuh beschränkt bleiben soll.

Die Gemeindeordnung sieht allerdings durchaus vor, dass der Gemeinderat die Personalentscheidungen dem Bürgermeister übertragen kann. Ob er das tut, bleibt abzuwarten, ebenso ob eine „Lex Bundschuh“, wie in Mauchen angeregt, einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.

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