Schliengen Neue Heimat für Tiere gesucht

Weiler Zeitung
Nah dran am Schliengener Ortskern, aber dennoch größtenteils im Außenbereich liegt das Grundstück, das Patrick Ohme und Rebecca Benz seit elf Jahren bewirtschaften. Dass viele der Hühner aus einer Legebatterie stammen, sieht man ihnen längst nicht mehr an. Foto: Silke Hartenstein Foto: Weiler Zeitung

Baurecht: Rebecca Benz und Patrick Ohme müssen ihr Grundstück räumen / Frist verlängert

Zwischen Schliengens katholischer Kirche und dem Wohngebiet „Geistergarten“ haben Rebecca Benz und ihr Lebensgefährte Patrick Ohme ein kleines Idyll für sich und ihre Tiere geschaffen. Weil sie damit aber gegen Baurecht verstoßen, droht jetzt die Abbruchverfügung.

Von Silke Hartenstein

Schliengen. 30 frei laufende Hühner, sieben Gänse, sieben Tauben, vier Pferde und zwei Großesel leben hier auf 68 Ar Pachtland. Etliche von ihnen gäbe es ohne das Engagement des Paares nicht mehr: Die für die Schlachtung bestimmten Gänse, die Hühner aus der Legebatterie, die vom Züchter aussortierten Tauben und die andalusische Rieseneselin, die durch Vermittlung einer Tierschutzorganisation in Benz‘ Obhut kam. Alle miteinander machen beim Besuch unserer Zeitung einen gepflegten, zutraulichen Eindruck.

Keine privilegierten Vorhaben

Nun jedoch kommt das Baurecht zum Tragen. Wegen ungenehmigter Errichtung eines Reitplatzes und diverser Gebäude im Außenbereich nach Paragraph 35 Baugesetzbuch beabsichtigt der Fachbereich Baurecht im Landratsamt Lörrach, eine Abbruchverfügung zu erlassen. Am 17. September schrieb die Behörde an Benz: „Der von Ihnen errichtete Reitplatz und die Gebäude sind keine privilegierten Vorhaben. Da sie nicht genehmigungsfähig sind, sind die baulichen Anlagen wieder zu entfernen und das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Hierfür (….) räumen wir Ihnen eine Frist bis zum 18. Februar 2019 ein.“

Schreiben ein Schock

Das Schreiben war ein Schock für das Paar, das das Stück Land seit elf Jahren bewirtschaftet. „Wir sehen ein, dass wir das Grundstück räumen müssen“, sagt Benz: „Aber ich brauche den Stall für meine Tiere zumindest noch über den Winter, bis ich eine andere Lösung gefunden habe“. Daher bat sie die Behörde um eine Fristverlängerung bis Ende 2019. Auf Anfrage der Zeitung bei Nadine Fuhr, Mitarbeiterin der Baurechtsbehörde, reagiert diese rasch: „Grundsätzlich ist eine Fristverlängerung möglich. Ich werde das Ganze intern absprechen“. Bereits eine Stunde später erhält Benz die erlösende Nachricht: „Nach Absprache mit unserer Fachbereichsleitung geht die Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2019 so in Ordnung“.

Fristverlängerung geglückt

„Das ist ja alles, was wir uns gewünscht haben“, sagt die 38-Jährige erleichtert. Zwar würden sie, ihr Partner und ihre kleine Tochter am liebsten einfach weitermachen wie bisher. Kinder und Nachbarn sind oft und gern zu Gast bei ihnen und den Tieren, auch ist die Nähe zu ihrem Wohnort Müllheim günstig. Doch beide räumen ein, sie seien schon ein bisschen blauäugig gewesen, als sie das Grundstück im Eigentum des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg nach ihren Vorstellungen einrichteten.

Vor elf Jahren übernahm Benz einen bestehenden Pachtvertrag für das Grundstück. Zum Vertrag gehörte der handschriftliche Vermerk, das Gelände könne auch als Weideland mit der Genehmigung zur Erstellung eines Stalles und eines Zauns genutzt werden, ein Stall war bereits vorhanden. Und so legte sich das Paar peu à peu die Tiere zu, errichtete Sattel- und Futterkammer, legte Sandbahnen an, schützte seine Gartenbeete mit Zäunen vor den Tieren, sich selbst mit einem Bauwagen vor der Witterung und stellte ein Öko-WC auf.

Nachbar erstattete Anzeige

Jahrelang ging alles seinen friedlichen Lauf – bis ein Nachbar Anzeige bei der Gemeinde erstattete. Das Bauamt habe dies an das hierfür zuständige Bauordnungsamt in Lörrach weiterleiten müssen, sagt Schliengens Hauptamtsleiterin Lioba Baumgartner auf Anfrage. Und auch im Pachtvertrag mit dem Ordinariat steht: „Der Pächter verpflichtet sich, bauliche Anlagen, sofern für die Errichtung keine behördliche Genehmigung vorliegt, auf seine Kosten zu entfernen.“

Tierhaltung nicht zulässig

In einem Wohngebiet ist Tierhaltung nicht zulässig, im Außenbereich wiederum erfüllen Benz und Ohme nicht die Bedingungen für eine landwirtschaftliche Privilegierung – sie verdienen ihren Lebensunterhalt als Bürokauffrau und Abteilungsleiter. Nun suchen sie eine neue Heimat für ihre Tiere. Im Elsass etwa, so Ohme, seien die Auflagen weniger streng. Einen Immobilienmakler hätten sie bereits eingeschaltet, auch ihre französischen Arbeitskollegen würden sich umschauen.

Kontakt: Wer helfen will, kann sich an Rebecca Benz wenden, E-Mail rebecca-benz@web.de.

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