Schliengen Obereggener Rat lehnt Minihaus ab

Weiler Zeitung

Bauantrag: Grundstück im Außenbereich / „Von der Fläche her kein Minihaus“

Schliengen-Obereggenen (jut). Beim „Bauantrag für die Errichtung eines Minihauses“ an der Kanderner Straße war der Ortschaftsrat Obereggenen einer Meinung: Das Vorhaben wurde abgelehnt. Der Grund dafür war, dass sich das Grundstück im Außenbereich befinde und es sich nicht um ein „landwirtschaftlich privilegiertes Bauvorhaben“ handele.

Heute im Gemeinderat

Die Mitglieder des Ortschaftsrats stellten sich damit gegen den Vorschlag der Verwaltung, die die Zustimmung zum Bauantrag vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch das Landratsamt vorgeschlagen hatte. Der Schliengener Gemeinderat wird in seiner Sitzung heute Abend, 20 Uhr, in der Mensa der Hebelschule über den Bauantrag entscheiden.

Wie definiert man ein Minihaus? Das war auch eine Frage in der Sitzung in Obereggenen. Denn unter der Beschreibung „Minihaus“ verstanden die Räte etwas anderes als der Bauherr selbst.

Der Bauantrag für das Minihaus in Obereggenen sieht einen Grundriss zwischen 10,70 Metern Länge und 5,70 Metern Breite vor. Die Gesamthöhe liegt bei rund fünf Metern, wobei ein Satteldach geplant ist. Zusätzlich soll das Haus eine Terrasse bekommen, dazu einen Stellplatz und zwei Fahrradstellplätze. Ortschaftsrat Jörn Stiefvatter urteilte: „Von der Fläche her ist das zunächst mal kein Minihaus, das ist ein richtiges kleines Haus.“ Zudem fragte er sich, wie die Verwaltung dazu käme, hier die Zustimmung für das Vorhaben vorzuschlagen. Denn der Antragsteller sei kein Landwirt, für den für das Bauen im Außenbereich eine Privilegierung dann vorliegen könnte, wenn das Gebäude landwirtschaftlich genutzt wird. „Ich kann dem nicht zustimmen, denn bei einem anderen Bauvorhaben im Außenbereich, für das eine Bürgerin aus Obereggenen einen Antrag gestellt hatte, wurde der Antrag nicht genehmigt. Wir müssen für das Bauen im Außenbereich mal eine klare Linie finden“, konstatierte Stiefvatter.

Andere Ortschaftsräte unterstützten ihn mit dem Verweis darauf, dass es „häufig genug“ auch Genehmigungen für landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich gegeben habe, „die dann nach kurzer Zeit ganz anders genutzt wurden“.

Stiefvatter zitierte zudem aus einem Schreiben des Landratsamts Lörrach (Bereich Bauordnung), in dem erwähnt wird, dass das Vorhaben unter anderem dem Flächennutzungsplan widerspreche. „Ohne ein entsprechendes Bauleitverfahren kann das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht zugelassen werden“, verlas Stiefvatter aus dem Schreiben des Landratsamts. Alle Ratsmitglieder lehnten daraufhin den Bauantrag ab.

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