Gemeinderat Matthias Bundschuh erinnerte daran, dass es Bebauungspläne aus den 1970er-Jahren gebe, in denen es keine Stellplatzverpflichtung gebe oder nur 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen sind.
Joachim Gabelmann nannte als Beispiel das Krämergässle in Niedereggenen, dass nicht von der Satzung erfasst sei und wo auf der steilen Hangstraße geparkt werde. Bürgermeister Christian Renkert verwies darauf, dass die Stellplatzsatzung nur ein Baustein sei. „Wir wollen im nächsten Jahr einen Gesamtentwurf für verkehrsrechtliche Anordnungen machen. Wir hoffen, dass wir ziemlich viel durchbekommen“, sagte der Bürgermeister.
Die Ratsmitglieder Karl-Ernst Seemann und Bodo Zimmermann machten auf der Karte des Geltungsbereichs Gebäude aus, die nicht von der Satzung erfasst werden. Als Beispiel nannte Zimmermann eine Scheune in Niedereggenen. „Wenn diese einmal ausgebaut wird, kommen acht Wohnungen rein“, stellte er fest.
Bedenken äußerte Gemeinderat Thomas Sattler. „Man muss sich im klaren sein, dass vieles dann nicht mehr möglich sein wird“, stellte er fest und ergänzte, dass man ja eigentlich die Innenverdichtung der Versiegelung von Flächen am Ortsrand vorziehe.
Letztlich stimmte das Gremium mit 14 Ja- zu vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung für den Satzungentwurf und beschloss die Offenlage.