Schliengen Parkverbote nächster Schritt

Alexander Anlicker

Gemeinderat: Stellplatzsatzung geht in Offenlage / Enge historische Ortskerne

Viele Haushalte haben heute nicht nur eines, sondern zwei oder mehr Autos. Die Landesbauordnung schreibt aber nur einen Stellplatz pro Wohnung vor. Die Folge: Immer mehr Autos werden auf der Straße geparkt. Das sorgt mancherorts für Probleme. Der Schliengener Gemeinderat will nun mit einer so genannten Stellplatzsatzung für Schliengen, Mauchen, Liel, Nieder- und Obereggenen gegensteuern.

Von Alexander Anlicker

Schliengen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde nun der Aufstellungsbeschluss der Satzung gefasst, der Entwurf gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

„Mit der Erhöhung der Stellplatzverpflichtung sollen Straßen von parkenden Autos entlastet werden“, sagte Planerin Angela Talpos vom Büro FSP aus Freiburg bei der Vorstellung des Satzungsentwurf vor. Betroffen seien insbesondere die eng bebauten historischen Ortskerne. „Wenn dort zusätzliche Wohnungen entstehen, ist der Straßenraum zu eng“, sagte sie auch mit Blick auf die Umwandlung von nicht mehr genutzten Scheunen in Wohnraum. Im ländlichen Raum sei der Öffentliche Personen-Nahverkehr nicht so gut ausgebaut, so dass man auf das Auto angewiesen sei, erklärte sie.

Die Stellplatzsatzung sieht vor, dass bei einer kleinen Wohnung mit weniger als 40 Quadratmetern ein Stellplatz ausreicht, zwischen 40 und 80 Quadratmetern werden 1,5 und ab 80 Quadratmetern zwei Stellplätze vorgeschrieben.

Die Regelung gilt jedoch nicht für Wohnungen im Bestand sondern nur bei Neu- oder Umbau.

Für Diskussionen im Gremium sorgte der Geltungsbereich der Satzung. Die erhöhte Stellplatzverpflichtung soll nur in den historischen Ortskernen gelten, nicht jedoch in den Baugebieten, für die es einen Bebauungsplan gibt.

Ginge es nach Gemeinderat Thomas Schneider und der Mehrheit des Gemeinderats, müsste die Satzung im gesamten Ort gelten. Dies sei rechtlich nicht möglich, erklärte Talpos und verwies auf entsprechende Gerichtsurteile, die eine Begründung für die Stellplatzerhöhung verlangen. Im Bereich der historischen Ortskerne seien dies laut Talpos die teils engen Straßen und die oftmals bis auf die Grundstücksgrenze gebauten Gebäude. Die Bereiche mit bestehenden Bebauungsplänen wurden ausgenommen, da es dort Stellplatzverpflichtungen gibt.

Gemeinderat Matthias Bundschuh erinnerte daran, dass es Bebauungspläne aus den 1970er-Jahren gebe, in denen es keine Stellplatzverpflichtung gebe oder nur 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen sind.

Joachim Gabelmann nannte als Beispiel das Krämergässle in Niedereggenen, dass nicht von der Satzung erfasst sei und wo auf der steilen Hangstraße geparkt werde. Bürgermeister Christian Renkert verwies darauf, dass die Stellplatzsatzung nur ein Baustein sei. „Wir wollen im nächsten Jahr einen Gesamtentwurf für verkehrsrechtliche Anordnungen machen. Wir hoffen, dass wir ziemlich viel durchbekommen“, sagte der Bürgermeister.

Die Ratsmitglieder Karl-Ernst Seemann und Bodo Zimmermann machten auf der Karte des Geltungsbereichs Gebäude aus, die nicht von der Satzung erfasst werden. Als Beispiel nannte Zimmermann eine Scheune in Niedereggenen. „Wenn diese einmal ausgebaut wird, kommen acht Wohnungen rein“, stellte er fest.

Bedenken äußerte Gemeinderat Thomas Sattler. „Man muss sich im klaren sein, dass vieles dann nicht mehr möglich sein wird“, stellte er fest und ergänzte, dass man ja eigentlich die Innenverdichtung der Versiegelung von Flächen am Ortsrand vorziehe.

Letztlich stimmte das Gremium mit 14 Ja- zu vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung für den Satzungentwurf und beschloss die Offenlage.

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