Schliengen Verfügung: Wasserentnahme verboten

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In Niedereggenen führt der Hohlebach zumindest noch ein wenig Wasser. Quelle: Unbekannt

Schliengen (boe). Angesichts der anhaltenden Trockenheit und angespannten Lage im Landkreis hat das Landratsamt Lörrach bereits Mitte Juli eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt.

Schliengen (boe). Angesichts der anhaltenden Trockenheit und angespannten Lage im Landkreis hat das Landratsamt Lörrach bereits Mitte Juli eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt.

Demnach darf aus den Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Landkreis kein Wasser mehr für die Bewässerung oder Beregnung entnommen werden. Das Verbot gilt ebenfalls für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau sowie zur Kühl- und Brauchwassernutzung, auch wenn eine grundsätzliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme vorliegt.

Bußgeld droht

Sollte trotz Verbot illegal Wasser entnommen werden, können Bußgelder bis zu 10 000 Euro verhängt werden. Ausgenommen von dem Verbot ist nur der Rhein.

Die Verfügung des Landratsamts gilt zunächst bis zum 15. August. Aufgrund der unveränderten Wetterlage sei jedoch davon auszugehen, dass die Verfügung verlängert wird, heißt es auf Nachfrage aus dem Landratsamt.

Appell an Bürger

Angesichts der anhaltenden Trockenheit werden die Schliengener Bürger zusätzlich gebeten, auf die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen zu verzichten. Das Wasser, das über die Abläufe der Brunnen oft in Oberflächengewässer abfließe, fehle sonst im Wasserkreislauf, was eine zusätzliche Gefährdung der Flora und Fauna im Bachlauf darstelle. Der Appell von Bürgermeister Christian Renkert wurde bereits mehrfach im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht.

Allerdings scheinen sich nicht alle daran zu halten. Ein Bürger aus Niedereggenen hat sich bereits bei der Verwaltung gemeldet, dass so mancher den Appell ignoriere und weiter seinen Garten mit dem Brunnenwasser bewässere.

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