„Nach ersten Erkenntnissen deutet nichts darauf hin, dass es sich um gefährlichen Abfall handelt“, schreibt das Landratsamt. Von einer Gesundheitsgefährdung der Anwohner sei insofern nicht auszugehen, hält die Lörracher Behörde weiter fest. In der Tat aber könne es beim Betrieb derartiger Anlagen zu Staubentwicklungen kommen.
Paul Kempf, Geschäftsführer des Zweckverbands Breitbandversorgung des Landkreises Lörrach, der direkter Vertragspartner der Baufirma ist, teilt mit, dass im Vertrag festgelegt sei, dass das anfallende Straßenaushubmaterial wiederzuverwerten beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Basis dafür müsse eine Beprobung sein. Als Auftraggeber der Baumaßnahme könne und müsse der Zweckverband nicht alle Abläufe in diesem Zusammenhang kontrollieren. Entscheidend sei für den Zweckverband am Ende, dass die Firma entsprechende Nachweise liefere, wie mit dem angefallenen Material verfahren wurde.
Für Kempf ist klar, dass die Sorgfaltspflicht bei der ausführenden Firma liegt. „Das hätte man mit mehr Augenmaß machen können“, meint der Geschäftsführer; die Belastungen hätte man durch besseres Management minimieren können. Insofern seien die Beschwerden der Anwohner durchaus berechtigt, sagt Kempf.
Gleichwohl weist der Zweckverbands-Geschäftsführer auf ein grundsätzliches Spannungsfeld hin: Der Druck in Deutschland, die Infrastruktur voranzubringen, sei groß. Dies sei jedoch nur möglich, wenn Straßen aufgegraben werden, und dies wiederum sei in aller Regel mit Unannehmlichkeiten verbunden. Dass es in diesem Fall aber offenbar unrunder als nötig gelaufen ist, ärgert Kempf, „denn das macht es für uns bei unseren zukünftigen Aufgaben nicht einfacher, Akzeptanz zu erzielen“.
Maßnahme an dieser Stelle „grob fahrlässig“
Dass es sich bei der Lagerung und Brechung des Materials beim früheren Schlachthof in Schönau um ein mindestens fragwürdiges Vorgehen handelt, steht für Dieter Berger außer Zweifel. Der BUND-Vertreter wurde von den Anwohnern und Gemeinderätin Mechthild Münzer (CDU), die in der letzten Gemeinderatssitzung in der Angelegenheit nachgehakt hatte, eingeschaltet und hat nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
Für Berger steht fest, dass die Örtlichkeit für die Maßnahme denkbar ungeeignet ist. Zum einen liege direkt neben der Aufbereitungsstelle ein fleischverarbeitender Betrieb, zum zweiten befinde sich in unmittelbarer Nähe Grünland, das von Landwirten auch zur Beweidung mit Rindern genutzt werde, und zum dritten liege nur etwa 150 Meter weit entfernt ein Tiefbrunnen. „An dieser Stelle so was zu machen, ist grob fahrlässig“, sagt Dieter Berger.