Schönau Brecheranlage: Betrieb untersagt

Markgräfler Tagblatt
Nach dem Schreddern des Straßenaufbruchs sehen die Materialberge neben dem ehemaligen Schlachthof in Schönau so aus. Foto: Peter Schwendele

Straßenaufbruchmaterial: Anwohner in Schönau beklagen Belastung / Landratsamt ordnet Beprobung an

Sie hoffen, dass das Schlimmste jetzt vorbei ist: Anwohner der Tunauer Straße in Schönau beklagen, dass ihre Lebensqualität seit längerer Zeit durch die Verarbeitung von Straßenaufbruchmaterial in der Nähe des ehemaligen Schlachthofs beeinträchtigt ist. Laut Landratsamt liegt keine Genehmigung für eine Brecheranlage vor, weshalb deren Betrieb untersagt worden ist. In der Angelegenheit steht auch eine Anzeige im Raum.

Von Peter Schwendele

Schönau. Mittlerweile ist die Brecheranlage verschwunden, doch der Frust bei den Anwohnern sitzt nach wie vor tief. Lärm und Staub – das sind die zwei Hauptkomponenten, die ihnen seit längerer Zeit zu schaffen machen und die ihnen zeitenweise den letzten Nerv geraubt haben. „Wir sind teilweise im Staub erstickt, waren nur noch am Putzen“, sagt Christl Steinebrunner, die auch unter Gesundheitsbeeinträchtigungen leidet. Von Hustenanfällen und tränenden Augen aufgrund der Staubbelastung berichtet auch Anna Frank. Das ganze Haus sei ständig eingestaubt, meint auch Claudia König, die sich wegen des beständigen Lärms durch die Schredderanlage auch in ihrer Tätigkeit als Lehrerin und Psychotherapeutin eingeschränkt sah.

„Man sitzt im eigenen Haus wie im Gefängnis“

Von Problemen für seine Kinder sowie für seine Haustiere berichtet Sinan Dinc. Die Katzen der Familie seien nicht mehr gekommen, der Hund habe die ständige Beeinträchtigung ebenfalls nicht gut verkraftet. „Man konnte keine Wäsche rausstellen, Aktivitäten wie Grillen im Garten konnte man komplett vergessen“, so Dinc. „Man sitzt im eigenen Haus wie in einem Gefängnis“, ergänzt Anna Frank.

Und Andreas Steinebrunner ärgert sich insbesondere über den Umgang mit den Anwohnern und die fehlende Transparenz. Die Schredderanlage sei seinerzeit von Jetzt auf Nachher aufgestellt worden und man habe als Anwohner keinerlei Informationen dazu erhalten.

Laut Landratsamt Lörrach handelt es sich in der Sache um ein Zwischenlager für Erdaushub und Straßenaufbruch. Das Material stamme aus dem Nahwärme- und Breitbandausbau aus dem Gebiet der Stadt Schönau. Wie lange das Zwischenlager bereits besteht und in welchem Zeitraum die Brecheranlage betrieben wurde, sei dem Landratsamt nicht bekannt, heißt es auf Anfrage seitens der Behörde. Man habe erst am 15. September von der Anlage Kenntnis erhalten, am 16. September einen Vor-Ort-Termin anberaumt und noch am selben Tag den Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt. Das zwischengelagerte Material sei nun vom Betreiber, einer Baufirma aus dem Freiburger Raum, zu beproben und bis Mitte Dezember ordnungsgemäß zu entsorgen.

Landratsamt: Wohl keine Gesundheitsgefährdung

„Nach ersten Erkenntnissen deutet nichts darauf hin, dass es sich um gefährlichen Abfall handelt“, schreibt das Landratsamt. Von einer Gesundheitsgefährdung der Anwohner sei insofern nicht auszugehen, hält die Lörracher Behörde weiter fest. In der Tat aber könne es beim Betrieb derartiger Anlagen zu Staubentwicklungen kommen.

Paul Kempf, Geschäftsführer des Zweckverbands Breitbandversorgung des Landkreises Lörrach, der direkter Vertragspartner der Baufirma ist, teilt mit, dass im Vertrag festgelegt sei, dass das anfallende Straßenaushubmaterial wiederzuverwerten beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Basis dafür müsse eine Beprobung sein. Als Auftraggeber der Baumaßnahme könne und müsse der Zweckverband nicht alle Abläufe in diesem Zusammenhang kontrollieren. Entscheidend sei für den Zweckverband am Ende, dass die Firma entsprechende Nachweise liefere, wie mit dem angefallenen Material verfahren wurde.

Für Kempf ist klar, dass die Sorgfaltspflicht bei der ausführenden Firma liegt. „Das hätte man mit mehr Augenmaß machen können“, meint der Geschäftsführer; die Belastungen hätte man durch besseres Management minimieren können. Insofern seien die Beschwerden der Anwohner durchaus berechtigt, sagt Kempf.

Gleichwohl weist der Zweckverbands-Geschäftsführer auf ein grundsätzliches Spannungsfeld hin: Der Druck in Deutschland, die Infrastruktur voranzubringen, sei groß. Dies sei jedoch nur möglich, wenn Straßen aufgegraben werden, und dies wiederum sei in aller Regel mit Unannehmlichkeiten verbunden. Dass es in diesem Fall aber offenbar unrunder als nötig gelaufen ist, ärgert Kempf, „denn das macht es für uns bei unseren zukünftigen Aufgaben nicht einfacher, Akzeptanz zu erzielen“.

Maßnahme an dieser Stelle „grob fahrlässig“

Dass es sich bei der Lagerung und Brechung des Materials beim früheren Schlachthof in Schönau um ein mindestens fragwürdiges Vorgehen handelt, steht für Dieter Berger außer Zweifel. Der BUND-Vertreter wurde von den Anwohnern und Gemeinderätin Mechthild Münzer (CDU), die in der letzten Gemeinderatssitzung in der Angelegenheit nachgehakt hatte, eingeschaltet und hat nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit Strafanzeige bei der Polizei erstattet.

Für Berger steht fest, dass die Örtlichkeit für die Maßnahme denkbar ungeeignet ist. Zum einen liege direkt neben der Aufbereitungsstelle ein fleischverarbeitender Betrieb, zum zweiten befinde sich in unmittelbarer Nähe Grünland, das von Landwirten auch zur Beweidung mit Rindern genutzt werde, und zum dritten liege nur etwa 150 Meter weit entfernt ein Tiefbrunnen. „An dieser Stelle so was zu machen, ist grob fahrlässig“, sagt Dieter Berger.

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