Schönau Bürger zahlen künftig mehr für Saalnutzung

chs
Mehr Geld kostet künftig die Nutzung des Schönauer Bürgersaals. Foto: Manuel Hunn

Die Gebühren für den Schönauer Bürgersaal werden ab 2025 erhöht. Der Gemeinderat legte zudem die Grundsteuerhebesätze fest.

Der Gemeinderat beschloss zum 1. Januar 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 360 von Hundert (v. H.) und den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 480 von Hundert festzulegen. Er stimmte auch der Hebesatzsatzung zu. Bürgermeister Peter Schelshorn betonte, dass die Gemeinde durch die neuen Hebesätze weder Mehr- noch Mindereinnahmen bei der Grundsteuer erzielen werde. Der Hebesatz liegt innerhalb des vom Finanzministerium im Transparenzregister vorgeschlagenen Hebesatzkorridors für die Grundsteuer B für Schönau von 449 bis 497 v. H. Wenn die Gemeinde einen Hebesatz innerhalb dieses Korridors wählt, ist er aufkommensneutral, das heißt die Gemeinde erzielt bei der Grundsteuer B keine Mehreinnahmen. Die Gemeinde hat mit der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) im letzten Jahr 3037 Euro eingenommen, mit der Grundsteuer B (Grundvermögen) 432 675 Euro (jeweils ohne Nachzahlungen für frühere Jahre). Marika Prekur (Freie Wähler) begrüßte die Grundsteuerreform. Sie habe bisher eine sehr hohe Grundsteuer bezahlt, durch die Reform zahle sie weniger. „Diese Grundsteuer wird gerecht und deswegen kam die Änderung“, sagte sie.

Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat einhellig der Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Bürgersaal in Schönau. Die Benutzungsgebühren seien seit 20 Jahren unverändert und sollen nun angepasst werden. Bisher durften ausschließlich Bürger und Firmen der Stadt den Saal nutzen. Nun dürfen auch Vereine und Bürger aus dem Verbandsgebiet Schönau den Saal nutzen. Ab dem kommenden Jahr beträgt die Grundmiete für örtliche Vereine 90 Euro pro Tag (bisher 70 Euro), die Grundmiete für Bürger und Firmen 150 Euro (bisher 125 Euro), die Grundmiete für örtliche Schulen und für kulturelle Zwecke 50 Euro am Tag. Für Training, Proben- und Übungszwecke werden sechs Euro pro Stunde fällig. Die Benutzung des Saals vor dem eigentlichen Termin, um beispielsweise aufzubauen, kostet 50 Prozent der Grundmiete. Die Küchennutzung kostet 50 Euro, die Kaution beläuft sich auf 100 Euro.

Schelshorn teilte mit, dass die Miete nicht die Kosten für den Bürgersaal decken würde, da der Saal zu wenig genutzt werde.

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