Der Gemeinderat beschloss zum 1. Januar 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 360 von Hundert (v. H.) und den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 480 von Hundert festzulegen. Er stimmte auch der Hebesatzsatzung zu. Bürgermeister Peter Schelshorn betonte, dass die Gemeinde durch die neuen Hebesätze weder Mehr- noch Mindereinnahmen bei der Grundsteuer erzielen werde. Der Hebesatz liegt innerhalb des vom Finanzministerium im Transparenzregister vorgeschlagenen Hebesatzkorridors für die Grundsteuer B für Schönau von 449 bis 497 v. H. Wenn die Gemeinde einen Hebesatz innerhalb dieses Korridors wählt, ist er aufkommensneutral, das heißt die Gemeinde erzielt bei der Grundsteuer B keine Mehreinnahmen. Die Gemeinde hat mit der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) im letzten Jahr 3037 Euro eingenommen, mit der Grundsteuer B (Grundvermögen) 432 675 Euro (jeweils ohne Nachzahlungen für frühere Jahre). Marika Prekur (Freie Wähler) begrüßte die Grundsteuerreform. Sie habe bisher eine sehr hohe Grundsteuer bezahlt, durch die Reform zahle sie weniger. „Diese Grundsteuer wird gerecht und deswegen kam die Änderung“, sagte sie.