Schönau Das Areal gestalten statt abreißen

Christoph Schennen
Die Buchenbrandhalle soll nicht abgerissen werden. Foto: Christoph Schennen

Der Gemeindeverwaltungsverband hat noch Pläne mit dem Buchenbrandareal

Bei der jüngsten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schönau haben sich die Ortschaften auf das weitere Vorgehen bei der Gestaltung des Buchenbrandareals verständigt. Die Verbandsgemeinden beauftragten die Verwaltung, mit dem Regierungspräsidium (RP) Freiburg zu klären, ob es darauf besteht, dass die Halle abgerissen wird – auch wenn Pläne für eine Umnutzung vorliegen. Sollte das RP auf einen Abriss verzichten, soll die Verwaltung mit Hilfe eines Baustatikers, eines Bauphysikers und eines Architekten eine Machbarkeitsstudie erstellen, die aufzeigt, wie die alte Buchenbrandhalle weiter genutzt werden kann.

Architektenwettbewerb

Beschlossen wurde ferner, die erforderlichen Gebäudeplanungsleistungen über ein zweistufiges Vergabeverordnungsverfahren (VGV) mit einer Auswahl- und einer Vergabephase zu vergeben. Die Pläne zur Gestaltung des Areals wurden den Bürgern im Februar vorgestellt.

Bei diesem Vergabeverfahren wird eine Mehrfachbeauftragung für die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen hinsichtlich der Gestaltung des Areals durchgeführt. Bei dem Teilnahmewettbewerb sollen vier Büros zugelassen werden. In der zweiten Stufe des Verfahrens ist das Büro Thoma, Lay, Buchler (Todtnau) gesetzt.

GVV bewilligt Mittel

Begleitet wird das VGV (Gebäudeplanungsleistungen mit integriertere Mehrfachbeauftragung) vom Büro Steybe aus Kirchzarten. Die GVV-Versammlung genehmigte dafür Mittel in Höhe von 47 600 Euro. Das Büro Steybe sucht nun zwei Experten aus, die die Auswahlgremien beraten und die Lösungsvorschläge bewerten sollen.

Es gibt ein kleines und ein großes Arbeitsgremium. Das große bewertet die eingereichten Vorschläge und spricht eine Empfehlung für die Vergabe aus. Die Zuschlagsentscheidung trifft die Verbandsversammlung, hob Verbandsbürgermeister Peter Schelshorn hervor. Wenn es dem Vorschlag des Arbeitsgremiums nicht folgt, ist das Verfahren aufgehoben. Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen (Tragwerksplanung, Haustechnik und Elektro) erfolgt über weitere zweistufige VGV-Verfahren.

Drei oder vier Büros?

Michael Engesser plädierte dafür, lediglich drei Büros mit der Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts zu beauftragen. Das spare Geld. Er wollte, dass keines der Büros gesetzt ist.

Schelshorn lehnt das ab. Durch einen Kunstgriff das Thoma-Büro rauszuschmeißen, sei unmöglich. Der GVV mache sich dann regresspflichtig. Engesser will die Todtnauer Architekten keineswegs aus dem Wettbewerb verbannen, wie er betonte, er will darüber hinaus aber nur zwei statt drei weitere Büros zulassen.

Auch der Forderung von Annette Franz, auf eine europaweite Ausschreibung zu verzichten, erteilte der Verbandsbürgermeister eine Absage. Die Leistungen für die Gebäudeplanung überstiegen die Schwelle von 215 000 Euro, ab der ein europaweites Verfahren notwendig sei. Eine Vertagung der EU-weiten Ausschreibung fand daher auch keine Mehrheit im Gremium.

Schelshorn teilte mit, dass der Vorschlag, auf dem Areal oberirdische Parkplätze zu schaffen, in der Bürgermeisterdienstbesprechung positiv aufgenommen wurde.

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