Schönau Dringender Handlungsbedarf

Markgräfler Tagblatt
Die Kläranlage in Wembach braucht eine neue Genehmigung. Foto: Ulrike Jäger Foto: Markgräfler Tagblatt

Kläranlage: Neue wasserrechtliche Genehmigung nötig

Schönau (jä). Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Wembach und den Tiefbrunnen.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage ist seit Ende 2017 abgelaufen. Auch der Tiefbrunnen auf der Kläranlage ist nicht mehr genehmigt, so dass dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der wasserrechtlichen Erlaubnis bestehe, wie Bauamtsleiter Helmut Wunderle ausführte. Die entsprechenden Antragsunterlagen müssen bis 30. Juni 2023 beim Fachbereich Umwelt im Landratsamt Lörrach eingereicht werden. Mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen wurde das Ingenieurbüro Weber aus Karlsruhe beauftragt. Die Angebotssumme liegt bei knapp 66 000 Euro. Auch die Ingenieurleistungen für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme in Höhe von 12 000 Euro wurden an das Büro Weber vergeben. Der Auftrag für die gewässerökologische Untersuchung und Zustandsbewertung im Bereich der Wiese und im Umfeld der Kläranlage wurde an das Büro BNÖ (Büro für Nutzung und Ökologie der Binnengewässer) aus Titisee-Neustadt vergeben; die Angebotssumme lag hier bei 14 800 Euro. Die Untersuchungen sollen im Sommer 2020 beginnen.

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