Schließlich war das OLG-Urteil vom BGH wegen eines Verfahrensfehlers wieder aufgehoben worden. Für die Kommunen mit ihren Waldungen sowie für Privatwaldbesitzer bedeutet dies, dass die staatlichen Forstverwaltungen für sie und die Forstbetriebsgemeinschaften nur noch bei bestimmten Besitzgrößen beim Holzverkauf tätig sein dürfen. Für die Leistungen der staatlichen Forstverwaltungen, die nicht unter die Bezeichnungen „Hoheit“ oder „Beratung“ fallen, sind nach den Änderungen des Bundeswaldgesetzes 2017 in Zukunft kostendeckende Preise vorgegeben, was für die Gemeinden überdies bedeutet, dass solche Leistungen künftig ausgeschrieben werden müssen.
In der anschließenden Versammlung im Gasthaus „Eiche“ in Utzenfeld stellte Lukas Sprich, der das alte Köhlerhandwerk in Wieden, wie es über Jahrhunderte im Schwarzwald betrieben wurde, in der Belchengemeinde wiederentdeckt hat, in einer aufschlussreichen Power-Bild-Präsentation den Wiedener Kohlemeiler vor. Seit nunmehr drei Jahren betreibt Lukas Sprich gemeinsam mit mehreren Helfern unweit des Wiedener Besucherbergwerks Finstergrund einen Kohlemeiler. Etwa 25 bis 30 Ster Buchenholz werden hierbei nach einer alten Verfahrenstechnik zu einem drei Meter hohen „Dom“ aus Holz, in dessen Mitte sich der sogenannte „Quandel“, eine Art Kamin befindet, aufgeschichtet. Bei dem Ganzen gilt es sich genau an die Vorgaben zu halten um so – nach rund vierzehntägiger Glimmzeit – die gewünschte Holzkohle zu erhalten.