Schönau „Es handelt sich nicht um Verbote“

Markgräfler Tagblatt
Der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet Belchen sorgt aktuell für Wirbel bei Politik, Erholungssuchenden und Landwirten.Foto: Gerald Nill  Foto: Markgräfler Tagblatt

FFH-Gebiet Belchen: RP Freiburg reagiert auf die in diversen Gemeinderatsgremien geäußerte Kritik

Kleines Wiesental/Oberes Wiesental - Nach der harschen Kritik am Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet Belchen im Kleinen und im oberen Wiesental legt jetzt das Regierungspräsidium Freiburg (RP) in einer Pressemitteilung seine Sicht der Dinge insbesondere im Hinblick auf die Belange der Landwirtschaft dar. Auch die Situation am Nonnenmattweiher wird erläutert.

Die Naturschutzverwaltung im RP sei sich der wichtigen Rolle der Landwirtschaft für die Offenhaltung und die Erhaltung der wertvollen Lebensräume im FFH-Gebiet Belchen bewusst. Dies gelte auch für die Einschränkungen, die sich durch die Vorgaben und Empfehlungen zur Erhaltung der Lebensräume für die Bewirtschafter ergeben, heißt es in der Mitteilung.

Deshalb binde das RP die Landnutzer genauso wie Verbände und Behörden in die Erarbeitung des Managementplans für das FFH-Gebiet ein. Für den Managementplan des FFH-Gebiets Belchen fand 2018 eine öffentliche Auftaktveranstaltung statt, zu der alle Bürger sowie Verwaltungsbehörden und Verbände eingeladen waren.

Empfehlungen zur Bewirtschaftung

Der nun vorliegende Planentwurf enthalte Empfehlungen zu Maßnahmen, die die Erhaltung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten gewährleisten sollen. „Es handelt sich also nicht um Verbote, die verordnet werden, sondern um Empfehlungen zur Bewirtschaftung, um den guten Zustand zu erhalten“, hält das RP fest.

Unter anderem schlagen die Fachleute vor, auf den beweideten Borstgrasrasen auf Düngung und Kalkung zu verzichten. Auf den Mähwiesen wird abhängig vom Erhaltungszustand eine Erhaltungsdüngung in gewissen Zeitabständen vorgeschlagen.

Die Naturschutzverwaltung unterstütze die Landwirtschaft dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Für jeden betroffenen Landwirt bestehe das Angebot, einen Vertrag nach der Landschaftspflegerichtlinie abzuschließen oder bei FFH-Mähwiesen die „FAKT-Förderung“ in Anspruch zu nehmen, um einen finanziellen Ausgleich für die Nutzungseinschränkungen zu erhalten.

Darüber hinaus unterstütze die Naturschutzverwaltung die Bewirtschafter in unterschiedlichen Bereichen wie etwa der Förderung von Stallneubauten, der Anschaffung von Spezialmaschinen sowie der Beratung durch die Landschaftserhaltungsverbände. Auch vom Förderprogramm des Biosphärengebiets Schwarzwald profitiere die Landwirtschaft am Belchen.

Nonnenmattweiher: Hoher Besucherdruck

Ein Zugang zu den Naherholungsgebieten werde durch den Managementplan nicht in Frage gestellt. Stattdessen stehe auch hier die Erhaltung der wertvollen Gebiete im Fokus. „Das Kleinod Nonnenmattweiher im gleichnamigen Naturschutzgebiet steht unter einem enormen Besucherdruck, den das Gewässer in der in den letzten Jahren beobachteten Intensität nicht verkraftet“, schreibt das RP.

Die an der Oberfläche schwimmende Torfinsel trägt laut der Freiburger Behörde neben seltenen wertgebenden und gefährdeten Arten wie Rundblättrigem Sonnentau, Moosbeere und Fieberklee das wahrscheinlich landesweit größte Vorkommen des stark gefährdeten Sumpfbärlapps.

Um den nährstoffarmen See auch für kommende Generationen zu erhalten, müsse die Besucherlenkung aus Sicht der Naturschutzverwaltung und der Gemeinde Kleines Wiesental verbessert werden. In diesem Zusammenhang werde im Entwurf des Managementplans ein Bade- und Angelverbot vorgeschlagen. Ziel sei es, die Nährstoffzufuhr und -freisetzung unter anderem durch die Aufwirbelung des Sediments zu reduzieren.

Zunächst sei in Abstimmung mit der Gemeinde für die kommenden Jahre eine Untersuchung des Gewässers geplant, um die Belastung aufgrund genauerer Daten zu ermitteln und notwendige Schlüsse für die Besucherlenkung und zu ergreifende Maßnahmen zu ziehen. Wegsperrungen sehe der Managementplanentwurf nicht vor.

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