Schönau Fördermittel für private Hausbesitzer

Markgräfler Tagblatt
Der Stadtbezirk Schönau-Ost ist in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden, was Hausbesitzern Zuschüsse bescheren kann.Foto: Paul Berger Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Schönau: Bereich Stadtmitte-Ost ins Landessanierungsprogramm aufgenommen

Gute Nachrichten gibt es für private Hausbesitzer und Wohnungseigentümer im Schönauer Bezirk Stadtmitte-Ost. Mit der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) ist es Hausbesitzern künftig möglich, für Sanierungen im privaten Wohnungsbereich Fördermittel zu erhalten.

Schönau (ue). Das im Gemeinderat von Projektleiterin Berit Ötinger von der Firma LBBW-Immobilien vorgestellte Vorhaben hat einen Förderrahmen von 2,6 Millionen Euro, von denen bislang 833 000 Euro bewilligt sind. Hinzu kommen weitere 500 000 Euro an Finanzhilfen.

Vorzugsweise bezuschusst werden laut Ötinger Maßnahmen, die der Modernisierung von Gebäuden dienen, wenn diese für Erneuerungen in den Bereichen Energie, Brandschutz und Barrierefreiheit verwendet werden. Dazu zählen energetische Maßnahmen wie der Einbau von Isolierglasfenstern, Elektroinstallationen sowie Instandsetzungen von Dächern und auch Erneuerungen im Sanitärbereich wie etwa WC und Bäder.

Ebenfalls möglich ist die Förderung von Abbrucharbeiten sowie der damit verbundene Wiederaufbau von Gebäuden. In solchen Fällen sollte zuvor eine Abstimmung mit der Verwaltung über eine spätere Nutzung der frei werdenden Flächen erfolgen, erklärte Ötinger.

Die Grundlagen für die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind in den Städtebauförderrichtlinien geregelt. Ziel der Stadtsanierung, die vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet wurde, ist es, den Wert der Wohnungen nachhaltig zu erhöhen und gleichzeitig die Einsparung von Energie zu erreichen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung? Um in den Genuss von Zuschüssen zu kommen, sind bestimmte Rahmenbedingungen vorgegeben. So muss sich das Gebäude oder Grundstück im festgelegten Erneuerungsgebiet Schönau-Ost befinden und gleichzeitig den vorgegebenen Zielen der Sanierung entsprechen. Außerdem ist vor Baubeginn eine so genannte Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt erforderlich, für die ein detailliertes Maßnahmenprogramm mit Kostenschätzung zu erstellen ist. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass sich die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten mit Blick auf die Erhöhung des Immobiliengebrauchswerts sowie die restliche Nutzungsdauer (mindestens 30 Jahre) in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind „Luxus-Sanierungen“. Angestrebt werden umfassende Maßnahmen, bei denen bestehende Mängel und Missstände zu beseitigen sind. Bei vorhandenen Denkmaleigenschaften sind diese zu prüfen und mögliche Vorgaben des Denkmalschutzes bei der Durchführung von Arbeiten zu berücksichtigen.

Von den Eigentümern erbrachte Eigenleistungen können ebenfalls berücksichtigt und bezuschusst werden. Die Zuschuss-Obergrenzen für private und gewerbliche Objekte liegen bei 20 Prozent der aufgewendeten Kosten und sind auf 20 000 Euro festgelegt. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, beträgt der Förderanteil 25 Prozent und einer Höchstsumme von 25 000 Euro. Außerdem profitieren Eigentümer bei Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Objekten von steuerlichen Vergünstigungen sowie günstigen Darlehenskonditionen.

Bürgermeister Peter Schelshorn, der von einem attraktiven Angebot sprach, rechnet bald schon mit zügigen Bewilligungen. Interessierte Hauseigentümer können sich demnächst bei eigens eingerichteten Bürgersprechstunden im Rathaus fachmännischen Rat zu diesen Themen holen.

Ebenfalls in die Stadtsanierung einbezogen werden nach Auskunft von Bauamtsleiter Helmut Wunderle Teilsanierungen entlang des Bürgersteigs an der Friedrichstraße. Gleiches gilt auch für die Planungsvorbereitungen des neuen MTB-Gebäudes, das in der Stadtmitte entstehen soll.

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