Schönau - Es darf gebaut werden auf dem „Bahngelände“ in Schönau. Der Änderung des Bebauungsplanes „Bahngelände“ (westlich Friedrichstraße/B 317) stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag einstimmig zu. Bürgermeister Peter Schelshorn begrüßte das Bauvorhaben eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen auf dem Flurstück 281/8 mit drei zusätzlichen Garagen im Untergeschoss. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf der östlichen Grundstücksfläche, die derzeit als Ziergarten und Garage genutzt wird, ein weiteres Wohngebäude zu erstellen. Diese Innenentwicklung sei durchaus positiv zu bewerten, so Schelshorn. Die neue Planung gelte nur für diesen Bereich, der Plan gehe nun im sogenannten beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung direkt in die Offenlage, erklärte Jürgen Schill von der Firma Fahle Stadtplaner aus Freiburg.