Der Streit um die Nicht-Erfüllung der genannten Räum- und Streupflicht beschäftigt die Stadtverwaltung schon seit längerem. Die genannten Grundstücke grenzen sowohl an die B 317 wie auch an die Bahnhofstraße. Daher bestehen die Pflichten für beide Straßenränder beziehungsweise Gehwege. Der Gehweg entlang der Bahnhofstraße wird schon immer von der Stadt geräumt und gestreut. Für diesen Bereich liegt eine Verkehrsbedeutung vor, da der Gehweg im Schulwegeplan aufgeführt ist. Die Grundstückseigentümer beklagen, dass die Räumung an der B 317 schwierig sei, da die Verbindung häufig durch die Schneeräumung auf der Straße zugeschüttet wird.
Einen Tausch oder eine Verlegung der Pflichten mit der Stadt lehnte Bürgermeister Peter Schelshorn ab, da hierdurch ein Präzedenzfall geschaffen und private Verpflichtungen der Bürger auf die Stadt übertragen werden. Die Verpflichtung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer für beide Straßenbereiche sei auch in einem Rechtsstreit noch einmal bestätigt worden, wie Hauptamtsleiter Dietmar Krumm anmerkte.