Hintergrund ist, dass viele kleinere Gemeinden Schwierigkeiten haben, Unterkünfte für die Anschlussunterbringung für die ihnen vom Kreis zugewiesenen Flüchtlinge zu finden. Insgesamt sind für alle Verbandsgemeinden aktuell 39 Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung vorgesehen. Die Verwaltung wird nun einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf ausarbeiten. Wie es in der Sitzung hieß, ist auch das Landratsamt mit dieser Regelung einverstanden. Ob allerdings die bisherigen Bescheide neu angepasst werden, stehe bis dato noch nicht fest.
Klar ist dagegen, dass die Kleiderkammer in Schönau künftig andersweitig untergebracht werden muss, wie Verbandsvorsitzender Peter Schelshorn berichtete. Man habe hierfür allerdings bereits gute Angebote; eine Entscheidung stehe kurz bevor.