Schönau Leistung für die Allgemeinheit

(hf)
Der Einsatz der Schönauer Feuerwehr wird künftig stärker entschädigt. Foto: Archiv

Gemeinderat Schönau: Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung bewilligt.

Schönau - In seiner Sitzung am Montag folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung und stimmte der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr Schönau zu.

Vom Gemeindetag Baden-Württemberg war das Satzungsmuster für die Feuerwehr-Entschädigungssatzung überarbeitet und neu veröffentlicht worden. Das Muster wurde dabei an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes vom Dezember 2015 angepasst. Konkret bedeutet diese Änderung, dass es ab 2019 zusätzliche Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr geben wird, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten. Folgende Aufwandsentschädigungen wurden festgelegt: Kommandant 1000 Euro im Jahr (bisher 600 Euro); stellvertretender Kommandant 500 Euro (bisher 300 Euro); Jugendfeuerwehrwart 200 Euro (bisher 120 Euro); stellvertretender Jugendfeuerwehrwart 100 Euro (bisher 80 Euro); Gerätewart mit Stellvertretern 700 Euro (bisher 450 Euro); Atemschutzgerätewart 400 Euro (bisher 300 Euro); Leiter der Altersabteilung 120 Euro (bisher keine Entschädigung).

Anpassung befürwortet

In der Beratung befürworteten alle Sprecher diese Anpassung. Jesko Anschütz (Freie Wähler) sprach sich sogar dafür aus, die jetzt vorgeschlagene Erhöhung in Anbetracht der Leistung, die die Feuerwehrleute für die Allgemeinheit erbringen, noch stärker ausfallen zu lassen. Bürgermeister Peter Schelshorn hatte Verständnis für diese Forderung, erinnerte aber daran, dass es sich bei dem Feuerwehrdienst um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt und dass darum keine marktwirtschaftlichen Forderungen angewandt werden dürfen.

In einem zweiten Tagesordnungspunkt stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig dem Antrag der Feuerwehr Schönau zu, die Anzahl der Mitglieder im Feuerwehr-Ausschuss von acht auf sechs zu reduzieren. Dirk Pfefferle, Schriftführer der Feuerwehr, hatte in seinem Antrag argumentiert, dass diesem ein einstimmiges Votum des Feuerwehr-Ausschusses vom Januar 2018 zugrunde lag.

„Die reduzierte Anzahl der Mitglieder des Ausschusses wird als ausreichend angesehen, da auch der Jugendfeuerwehrwart, der Schriftführer, der Kassenverwalter sowie der Gerätewart dem Ausschuss in beratender Form angehören. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Feuerwehrmitglieder besteht das Gremium aus unserer Sicht aus zu vielen Mitgliedern“, heißt es in dem Antragsschreiben.

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